Neue Gesetze

Imker hören scharenweise auf

Steiermark
20.06.2016 20:40

Bienenzüchter haben die Nase voll: Nachdem ihnen schon seit Jahren immer mehr bürokratische Prügel vor die Beine geworfen werden, kommt 2017 auch noch die Registrierungspflicht. Vor allem die Älteren können da nicht mehr mit, viele wollen es auch gar nicht. Die Imkervereine schrumpfen!

"Künftig soll’s bei uns im Vereinshaus steriler sein als in einem Operationssaal", schüttelt Christian Ortner aus Wald am Schoberpass den Kopf. Der 39-jährige Bienenzüchter ist nur einer von vielen, der die neuen Vorschriften scharf kritisiert. "Es gibt künftig detaillierte Desinfektions- und Reinigungspläne, eine siebenjährige Aufzeichnungspflicht, Normen bei der Etikettierung und und und", weiß der Obersteirer.

"Wie soll das gehen?"
Dass per Jahreswechsel jeder Imker nun auch noch den genauen Standort seiner Bienenvölker in den Computer speisen soll, bringt das Fass zum Überlaufen: "Mit dem Handy sollen wir unsere GPS-Daten vermessen und Google-Maps damit ,füttern‘. Viele ältere Kollegen haben gar kein Internet, entlegener gelegene Imker nicht einmal einen Handyempfang - wie soll das gehen?", ist auch Hobbyimker Bernd Sturm wenig begeistert von der Neuregelung.

Besonders ärgert die beiden, dass es keine Untergrenze gibt: "Die überwiegende Mehrheit betreibt die Imkerei als Hobby. Ich zum Beispiel habe nur drei Stöcke, für mich gelten aber die gleichen Regeln wie für Erwerbsimker", sagt Ortner.

Konsequenzen aus der Reglementierungswut sind bereits spürbar: "Etwa die Hälfte unserer Vereinsmitglieder in Kammern ist bereits ausgetreten", weiß Bernd Sturm. "Und ein Ende der Entwicklung ist leider nicht in Sicht."

Die neue Gesetzeslage

  • Alle Bienenstöcke in Österreich müssen bis Ende des Jahres behördlich registriert sein, Stichtag ist der 31. Dezember 2016. Damit fällt die seit Maria Theresia bestehende weitgehende Freiheit der Imkerei.
  • Mit der Neuregelung sollen Seuchen schneller erfasst und bekämpft werden können, bekanntlich kämpft man ja seit Jahrzehnten ohne Erfolg gegen die Varroamilbe an.
  • Kommt man der Registrierungspflicht nicht nach, drohen laut österreichischem Tierseuchengesetz Strafen von bis zu 4360 Euro. Das tatsächliche Strafausmaß liegt im Ermessen der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, Verwarnung gibt es keine.
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