Nicht rechtskräftig

Freispruch nach Brandstiftung auf Pferdehof

Steiermark
04.05.2016 06:22

Eine Partyhütte auf einem Pferdehof ging im November des Vorjahres in Flammen auf. Schaden: 80.000 €. Angeklagt wurde ein Oststeirer (30), der gestand, zur Tatzeit am Tatort gewesen zu sein. Das war aber alles, was ihn mit dem Brand in Zusammenhang brachte - Freispruch!

"Ja, mein Mandant war kurz dort. Das ist aber nicht schlimm und nicht strafrechtlich relevant", betonte der Verteidiger des Arbeiters, Johannes Zink. "Alles nur, weil ein Jugendlicher die Stimme gegen ihn erhoben hat." Diese Partyhütte sei noch dazu illegal errichtet worden und musste abgerissen werden. "Der Besitzer hätte also genau so ein Motiv. Oder der Nachbar, mit dem es Streit wegen einer Schweinezucht gibt."

Cliquenstreit
Der Staatsanwalt führte hingegen gleich mehrere Umstände an, die seiner Meinung nach zur Brandstiftung geführt hatten. So hätte der 30-Jährige Streit mit der Clique gehabt, die dort Partys feierte. Die Burschen hätten auch die Freundin des Angeklagten angebaggert. Außerdem musste der 30-Jährige damals wegen finanzieller Probleme sein geliebtes Pferd verkaufen, das auf dem Reiterhof eingestellt war.

"Moralischen" gehabt
"Aber ich war das nicht", beteuerte der Oststeirer. Er hätte quasi im Rausch einen "Moralischen" gehabt und sich plötzlich mitten in der Nacht vom Pferd verabschieden wollen. Eine dreiviertel Stunde nachdem er am Hof war, stand die Hütte in Vollbrand. Laut Brandermittlern war die Ursache eindeutig keine technische. "Ich weiß, es war blöd, aber ich wollte echt nur mein Pferd ein letztes Mal sehen."

Unterm Strich blieb zum Schluss nur, dass er am Tatort gewesen ist. Also sprach das Schöffengericht (Vorsitz: Susanne Haas) ihn im Zweifel frei; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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