Gericht in Graz

Betrugsprozess um Ex-Politikerin

Steiermark
06.03.2015 15:53
Neuauflage des Prozesses gegen die Grazer Ex-Rechtsanwältin Hella Ranner (63): Nachdem der OGH das erstinstanzliche Urteil wegen schweren Betrugs aufgehoben hat, bekommt die Ex-VP-Politikerin eine neue juristische Chance. Es geht um 100.000 Euro, die sie sich von einem Freund geborgt hatte. Eine Verurteilung wegen Untreue ist mittlerweile rechtskräftig.

Die ehemalige ÖVP-EU-Mandatarin, Grazer Gemeinderätin und Messe-Präsidentin war im April 2014 zu 2 1/2 Jahren unbedingtem Gefängnis verurteilt worden. Der OGH bestätigte den Schuldspruch bezüglich der Untreue gegenüber ihren Partnern im eigenen Anwaltsbüro. Der Schaden wurde in diesem Fall mit 414.000 Euro beziffert. Hier muss das Strafmaß neu bemessen werden.

Gänzlich neu verhandelt werden aber muss der Vorwurf des schweren Betrugs. Ranner hatte sich zwei Mal 50.000 Euro von einem Freund geliehen. Die Anklage ist überzeugt, die ehemalige Anwältin hätte zu diesem Zeitpunkt schon gewusst, dass sie den Betrag nicht mehr zurückzahlen wird können.

Millionen-Schulden
Hella Ranner bestreitet das selbst vehement: sie wäre zwar völlig überschuldet, aber noch zahlungsfähig gewesen. "Ich hätte ihn niemals um Geld gefragt, wenn ich es für möglich gehalten hätte, dass ich es nicht zurückzahlen kann." Ihre damals (2009) vier Millionen Euro Schulden resultierten aus persönlichen Haftungen für ein Unternehmen, an dem sie Teilhaberin war. Richter Erik Nauta: "Sie haben sich da verspekuliert." Ranner: "Ja, es war mein größter Fehler." Später hatte es ein Konkursverfahren gegen Ranner gegeben, der Schuldenstand war bis 2011 auf sechs Millionen Euro angewachsen. Die Ausgleichsquote hatte nicht ganz vier Prozent betragen.

Die Verhandlung wurde für die Einvernahme von zwei Zeugen vertagt.

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