"Traumreise mit Traumkonzert!" So oder ähnlich lauteten Köderanzeigen des 54-Jährigen, der laut deutschen Medien kein unbeschriebenes Blatt ist. Betrugsfälle ziehen sich durch sein Leben. Auch Gefängniserfahrung soll er schon laut welt.de haben.
Angeklagter stellte zunächst Untermieter als Täterdar
Vor Gericht versuchte sich der Angeklagte zunächst herauszureden. Er hätte seine Mietwohnung weitervermietet, und der Betrüger sei sein Untermieter gewesen. Doch die Beweislage sprach eine andere Sprache. Der Beschuldigte konnte keinerlei Verträge oder Rechnungen zum Untermietsverhältnis vorweisen. Außerdem zeigten seine Kontoauszüge, dass der 54-Jährige die genannten Summen für die Tickets überwiesen bekommen hatte.
Geständnis und mildes Urteil
Die Beweislast wurde erdrückend, und schließlich gab es ein Geständnis. Der 54-Jährige gab alles reumütig zu und beteuerte, dass ihm seine Taten leid täten. Das Urteil fiel gnädig aus: elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Verurteilte muss damit nicht ins Gefängnis.
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