Sie können Argumente für eine milde oder strenge Bestrafung des einstigen Sportidols Südafrikas vortragen. Auch die erneute Befragung von Zeugen ist möglich. Nach südafrikanischem Gesetz reicht die Bandbreite bei fahrlässiger Tötung von einer Bewährungsstrafe bis zu 15 Jahren Gefängnis.
Der heute 27-jährige Pistorius hatte das 29 Jahre alte Model Steenkamp in der Nacht auf den 14. Februar durch eine geschlossene Toilettentür in seiner Villa unweit der Hauptstadt Pretoria erschossen. Dafür wurde er des Mordes angeklagt. Im Prozess machte Pistorius geltend, die Person in der Toilette für einen Einbrecher gehalten zu haben.
Mord-Vorwurf nicht hinreichend bewiesen
Richterin Thokozile Masipa folgte dieser Version des von Kindheit an beinamputierten und auf Prothesen laufenden Sprint-Weltrekordlers. Der Mord-Vorwurf der Staatsanwaltschaft sei nicht hinreichend bewiesen worden, erklärte sie. Mehrere Zeugen der Anklage stufte sie als unglaubwürdig ein und sprach Pistorius schließlich am 12. September lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig.
Wann die Richterin nach Abwägung aller Argumente ihre Entscheidung zum Strafmaß bekannt gibt, ist noch unklar. Experten wie der Strafverteidiger William Booth wiesen darauf hin, dass die Richterin sich nach den Anhörungen für die Abwägung aller Argumente mehrere Wochen Zeit lassen könnte. Andere Beobachter des Verfahrens gehen davon aus, dass die Entscheidung noch in dieser Woche verkündet wird. Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung könnten Berufung einlegen, falls das Strafmaß deutlich von ihren Vorstellungen abweicht. Sollten beide Seiten den Richterspruch akzeptieren, wäre damit einer der international aufsehenerregendsten Strafprozesse seit Jahrzehnten beendet.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.