Nach Unterliga-Eklat

Hitlergruß-Prozess: Kärntner Kicker freigesprochen

Sport
11.05.2016 17:54

Ein Kärntner Fußballer (25) ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung freigesprochen worden. Die Geschworenen fällten ihre Entscheidung einstimmig. Da Staatsanwalt Marcus Pacher keine Erklärung abgab, ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Dem 25-Jährigen war vorgeworfen worden, beim Spiel gegen einen zweisprachigen Verein die Hand zum Hitlergruß gehoben zu haben. Außerdem soll er gesagt haben: "Es gibt nur einen Führer" und "Ihr Scheiß-Jugos gehört vergast und erschossen!"

Bei dem Spiel im Oktober war der Angeklagte für den ASKÖ Wölfnitz gegen den zweisprachigen Verein Zell/Sele aufgelaufen. Mit der Zahl "88" auf seinen Stutzen, so wie bei all seinen Spielen, sagte der 25-Jährige in seiner Vernehmung. Nach einem Foul des Angeklagten soll es zu einem Wortgefecht gekommen sein. Ein Zell-Spieler habe ihn obszön beschimpft, sagte der 25-Jährige. Daraufhin habe er zurückgeschimpft. Die Äußerung "Scheiß-Jugos" gab er vor Gericht zu - den Hitlergruß und die Wiederbetätigung bestritt er vehement.

Stutzen mit der Zahl "88"
Die Zahl "88" sei für ihn seit seiner Kindheit eine Glückszahl, mit der er sein Sport-Equipment markiere, sagte der 25-Jährige aus. Seine Stutzen habe er mit dieser Zahl versehen, damit er sie nach der Wäsche auch wieder zurückbekomme. "War Ihnen die Symbolik dieser Zahl bewusst?", fragte Richter Gerhard Pöllinger, der dem Schwurgericht vorsaß. "Ja, das war mir bewusst", sagte der 25-Jährige. Dass die "88" in nationalsozialistischen Kreisen für zwei Mal den achten Buchstaben im Alphabet, und damit für "Heil Hitler", steht - dem habe er aber weiter keine Bedeutung beigemessen. Er sei auch nicht auf die Idee gekommen, sich eine neue Glückszahl zu suchen.

Foto mit Hakenkreuz
In seiner Vernehmung wurde der 25-Jährige auch mit Fotos konfrontiert, die auf seinem Computer gefunden wurden und auf denen ihn eines lächelnd neben einem Hakenkreuz zeigt. Dieses, und auch weitere einschlägige Fotos, seien während eines Australien-Urlaubs in einem Museum entstanden, beteuerte der Angeklagte. Mit dem Nationalsozialismus habe er überhaupt nichts am Hut, er wisse auch nicht viel darüber. Auf die Frage, warum er sich dann ausgerechnet neben einem Hakenkreuz fotografieren lassen habe, antwortete er, dass er sich nichts dabei gedacht habe - er habe in diesem Museum insgesamt 500 Bilder gemacht.

Staatsanwalt Pacher sagte in seinem Anklagevortrag, dass die beiden Zell-Spieler, die die Äußerungen des Angeklagten gehört haben wollen, keinen Grund hätten, den 25-Jährigen zu Unrecht zu belasten. "Die Äußerung des Angeklagten ist mehr als eine Gedankenlosigkeit. Das war nationalsozialistische Wiederbetätigung und eine gezielte Provokation von Angehörigen der slowenischen Volksgruppe", so Pacher.

Verteidiger Philipp Tschernitz replizierte, dass es unglaubwürdig sei, dass bei einem Spiel mit mehr als 150 Zuschauern kein einziger außer den beiden Spielern gesehen habe, wie sein Mandant mit Hitlergruß am Spielfeld steht. Die Geschworenen müssten beurteilen, ob sie ohne Zweifel davon ausgehen können, dass der Angeklagte diese Aussagen auch wirklich getätigt hat.

Beschimpfungen während des Spiels
Auch einer der beiden Spieler, die den 25-Jährigen belasten, hatte am Vormittag in dem Prozess ausgesagt. Richter Pöllinger machte ihn darauf aufmerksam, dass er seine Aussage in Bezug auf den genauen Wortlaut der Beschimpfung im Zuge der Ermittlungen einmal geändert hatte. Darauf antwortete dieser: "Die Bezeichnung Scheiß-Jugos hören wir am Platz so oft - das nehmen wir oft gar nicht mehr so wahr." Als die beiden Anzeige erstatteten, seien sie gemeinsam von der Polizei befragt worden.

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(Bild: KMM)



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