Jedoch muss Pistorius jede Reise eine Woche vor Antritt anmelden und eine genaue Reiseroute einreichen. Nach seiner Rückkehr muss er zudem seinen Pass wieder abgeben.
Der beidseitig beinamputierte Sportler war am 22. Februar gegen eine Kaution von einer Million Rand, das sind rund 84.000 Euro, aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er hatte am 14. Februar seine 29-jährige Freundin Reeva Steenkamp erschossen. Seinen Angaben zufolge dachte er, es sei ein Einbrecher im Haus. Seither lebt er im Haus seines Onkels in Pretoria.
Richter sieht keinen Grund für strikte Auflagen
Die Anwälte des behinderten Profisportlers hatten schon vor Wochen angekündigt, die Aufhebung zumindest eines Teils der strengen Auflagen erreichen zu wollen. Dazu gehörten neben der Beschränkung seiner Reisemöglichkeiten auch das Verbot, in sein Haus zurückzukehren, sowie Alkoholtests und eine regelmäßige Meldepflicht bei den Behörden.
Richter Bert Bam hob auch die anderen Beschränkungen auf und erklärte, es habe für das zuvor zuständige Gericht "keinen Grund" gegeben, solch strikte Auflagen zu bestimmen.
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