"Rote Zonen" größer

Schärferes Bettelverbot ist fix

Salzburg
24.05.2016 19:10

Nach anhaltenden Beschwerden greift die Stadt erneut durch, das Bettelverbot wird massiv ausgeweitet. SPÖ und FPÖ besiegelten am Montag einen von der ÖVP vorgelegten Amtsbericht. Proteste kommen von Bürgerliste und NEOS, am Mittwoch wird eine Aktion von Menschenrechtsorganisationen vor dem Rathaus erwartet.

Mitstreiter der Plattform für Menschenrechte werden am Mittwoch vor dem endgültigen Beschluss im Gemeinderat schon wie ein Jahr zuvor die Mandatare auf ihrem Weg ins Rathaus mit Bettelposen empfangen, doch der einseitige Protest (Das Bettelverbot sei vermutlich nicht verfassungskonform, eine Beschwerde wird dort geprüft) wird ungehört bleiben. Für SPÖ, ÖVP und FPÖ überwiegen die untragbaren Zustände und die Lawine an Beschwerden, die die Amtsstuben im Schloss Mirabell täglich erreichen.

Das erweiterte Bettelverbot im Detail
-) Betteln verboten ist weiterhin von 8 Uhr bis 19 Uhr auf vielen Plätzen, Straßen und Gassen der Altstadt sowie am Kommunalfriedhof. Bei Zuwiderhandeln sind beim Erstverstoß 100 Euro fällig. Die Polizei wird das Verbot auch weiterhin überwachen.
-) Neu ist: Die Hof-stallgasse wird bergseitig zur Verbotszone, das betrifft vor allem die Eingänge zu den Spielstätten des Festspielhauses.
-) Einig sind sich SPÖ und ÖVP auch bei der Kaigasse und am Kajetanerplatz auf der Bergseite sowie der Schanzlgasse.
-) Der Alte Markt war bis zuletzt Diskussionspunkt, jetzt wird das Verbot nur an den Rändern gelten und nicht mehr in der Mitte des Platzes.
-) Betteln ist auch auf dem Müllner Steg, an den Köpfen und auf der Staatsbrücke selbst, in der Griesgasse von der Münzgasse bis Hanuschplatz sowie in der Sigmund-Haffner-Gasse verboten. Damit will die Stadt den "Randsitzern" etwa in der Getreidegasse zuvorkommen.
-) Dazu gekommen sind auch die Franziskanergasse bis zum Domplatz, die Churfürststraße, die Judengasse, die Brodgasse, die Goldgasse bis zehn Meter hinein in den Residenzplatz sowie der Ritzerbogen mit Teilen des Universitätsplatzes.

In Kraft treten wird das erweiterte Verbot im Juni.

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