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Jugendbande brach bei Wasserrettung ein - Haftstrafen

14.02.2012, 20:41
Jugendbande brach bei Wasserrettung ein - Haftstrafen (Bild: Wolfgang Weber)
Foto: Wolfgang Weber
Im Prozess gegen eine Bande Jugendlicher, die im Sommer 2011 ein Fahrzeug der Wasserrettung Seekirchen in Salzburg gestohlen hat, um es als Fluchtwagen für Einbrüche und Raubüberfälle zu verwenden (siehe Infobox), sind am Dienstagabend die Urteile ergangen: Der Hauptangeklagte erhielt eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die anderen fünf wurden zu Freiheitsstrafen von einem Jahr bedingt bis zu drei Jahren unbedingt verurteilt.

"Wir haben aus Spaß über die Wasserrettung geredet, dachten, es gäbe dort vielleicht Geld zu holen", sagte der 19- Jährige vor Gericht aus. Der Schweizer hatte zuvor eigenen Angaben zufolge rund ein halbes Jahr als Rettungsschwimmer in Seekirchen gearbeitet. Er habe sich mit seinen ehemaligen Kollegen gut verstanden, die Arbeit hätte ihm gefallen. Obwohl er sich bereits im Vornherein dachte, es handle sich dabei um "keine gute Idee", fuhr er mit zwei Freunden nach Seekirchen und brach bei der Wasserrettung ein.

"Haben überlegt, das Auto in die Luft zu jagen"

Das Auto zu entwenden, sei schließlich eine "spontane Entscheidung" gewesen, so der Schweizer. Da keiner das Fahrzeug lenken wollte, habe sich der zum Tatzeitpunkt 15- jährige Freund des Hauptangeklagten dazu bereiterklärt. Dieser baute mit dem Fahrzeug schließlich zwei Verkehrsunfälle und verunreinigte das stark beschädigte Auto mit einem gestohlenen Feuerlöscher.

Danach kamen die drei Burschen gemeinsam mit einer Freundin zu dem Entschluss, das Fahrzeug zu beseitigen, um mögliche Spuren zu verwischen. "Wir haben überlegt, das Auto in die Luft zu jagen, dazu wollten wir Stofffetzen in den Tank legen", so der 19- Jährige.

Tankstellenüberfälle schlugen fehl

Auch zwei versuchte Überfälle auf eine Tankstelle in Anif am 28. August und am 1. September 2011 gehen auf das Konto der Jugendbande. Das Urteil für den Hauptangeklagten ist bereits rechtskräftig. Alle anderen Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig.

AG/red
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