Es geht im ersten konkreten Fall um undurchsichtige Abrechnungen im Katastrophenfonds des Bundes im Zeitraum 2009 bis 2012. Rathgeber soll Schadensmeldungen laut Anklage unrichtig dargestellt und getrickst haben. 12 Millionen Euro sollen so an Gemeinden und an das Land ausbezahlt worden sein, ohne dass die gesetzlichen Grundlagen dafür da waren. Der größte Fall betrifft den Hochwasserschutz an der Urslau im Pinzgau. Die Staatsanwaltschaft führt aber auch an, dass sich Rathgeber in keinem Fall persönlich bereichert hatte, im Gegenteil, das Geld kam zu 100 Prozent bei den genannten Empfängern an. Wirtschaftsprofessor Meinhard Lukas, der dem Land half die Affäre aufzuarbeiten, formulierte es gegenüber der "Krone" so: "Sie hat ein bisschen nach dem Robin-Hood-Prinzip gearbeitet."
Urkundenfälschung in 96 Fällen bei Geschäften
Der zweite Vorwurf lautet auf Urkundenfälschung, die Rathgeber zwischen 2008 und 2012 durchgeführt haben soll. Im Untersuchungsausschuss gab sie das auch zu, allerdings führte sie an, dass dies im Mitwissen ihres Kollegen und Vorgesetzten geschehen sei. Insgesamt 96-mal soll sie Bestätigungen für Zins- und Währungsswaps gefälscht, beziehungsweise die Unterschrift ihres Kollegen darunter gesetzt haben. Rathgeber rechtfertigte die Aktionen damals damit, dass die Geschäfte zunächst telefonisch bestätigt wurden und erst im Anschluss mit zwei Unterschriften nach dem Vieraugenprinzip. Da sich die Angebote beinahe stündlich änderten, habe sie schnell handeln müssen, damit das Geschäft nicht zum Nachteil des Landes abgeschlossen wird. Ihr Kollege sei oft krank und deshalb nicht im Büro gewesen. Der bestritt aber diese Aussage.
Rathgebers Anwalt Herbert Hübel wollte sich zu den Anklagen noch nicht äußern, da die Schrift vom Gericht noch nicht zugestellt worden sei. Gerichtsstandort wird Salzburg sein. Für schweren Betrug ist der Strafrahmen auf bis zu zehn Jahre angesetzt, für Urkundenfälschung ein Jahr. Eingestellt wurde hingegen die Ermittlungen gegen Rathgeber wegen des Vorwurfs der Fälschung von Finanzbeiratsprotokollen. Die jetzigen Anklagen betreffen aber wie eingangs erwähnt nur kleine Bereiche des gesamten Ausmaßes, ein Millionenschaden ist dem Steuerzahler durch die Zockereien entstanden.
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