Vorsicht, Falle!

Worauf Sie bei einem Mietwagen achten müssen

Reisen & Urlaub
05.03.2014 09:00
Im Urlaub ist ein Mietwagen oft sehr praktisch bis teilweise unverzichtbar: Sei es tageweise für kurze Ausflüge oder als Vehikel, um eine individuelle Rundreise zu machen. Damit man keinen Ärger mit dem geliehenen Kfz hat, sollte man einiges beachten.

Falle 1: Regionale Anbieter
Wer seinen Mietwagen schon von zu Hause aus bucht, ist oft im Vorteil: Einerseits gibt es günstige Pakete für Flug und Mietwagen bzw. Ermäßigungen, wenn Sie beispielsweise Mitglied eines Automobilclubs sind. Andererseits haben Sie einen österreichischen Ansprechpartner und der Vertrag ist nach österreichischem Recht gestaltet. Von kleinen Mietwagenfirmen direkt im Urlaubsland sollten Sie dagegen eher die Finger lassen. Die Verträge sind zwar auf den ersten Blick meist recht günstig, aber oft mit unvorteilhaften Klauseln wie z.B. einer Kilometerbeschränkung gespickt und in der Landessprache gehalten. Gibt es Probleme, ist es schwieriger, Ihr Recht durchzusetzen.

Falle 2: Vertragsgestaltung
Sie sollten in jedem Fall auf einem schriftlichen Mietvertrag bestehen, in dem die Leistung und das Honorar genau geregelt sind, ebenso wie eventuelle Selbstbehalte und wie im Fall von Unfällen oder Schäden verfahren werden soll. Zudem gilt es, sich im Vorfeld schlauzumachen, welche Dokumente Sie mitbringen müssen bzw. welche Auflagen es gibt. Das Mindestalter für die Fahrzeugmiete ist oft 19 oder 21, manchmal sogar 25 Jahre – und hin und wieder gibt es auch ein Höchstalter, wie z.B. in Spanien, wo Sie ab 79 Jahren keinen Mietwagen mehr bekommen. Und ohne Kreditkarte geht gar nichts.

Auch werden oft Personalausweis sowie auf jeden Fall ein Führerschein verlangt. Zum Teil sind zudem ein internationaler Führerschein bzw. eine Übersetzung nötig. Sie sollten sich eine Kopie des Vertrags geben lassen und eine Notfallnummer, damit Sie im Fall des Falls wissen, an wen Sie sich wenden können. Stellen Sie auch sicher, dass Sie alle Papiere bekommen, die Sie zum Betrieb des Fahrzeugs berechtigen, z.B. einen Zulassungsschein, sowie ein Formular für einen Unfallbericht. Apropos Unfall: Fragen Sie direkt bei Ihrem Vermieter nach, was Sie bei einem Unfall tun sollen, um sicherzugehen, dass Sie sich vertragskonform verhalten. Das Ausfüllen eines Unfallberichts und Rufen der Polizei kann in keinem Fall schaden.

Falle 3: Wer darf fahren? Und wohin?
Vorsicht beim Kleingedruckten: Oft ist es so, dass nur eine Person das Fahrzeug lenken darf. Passiert ein Unfall, während eine andere Person hinterm Steuer sitzt, ist der Versicherungsschutz hinfällig. Einfach bei Vertragsschluss darauf hinweisen, dass nicht nur eine Person das Fahrzeug lenken wird, und alle potenziellen Fahrer in den Vertrag aufnehmen lassen – damit ist das Problem gelöst. Hier werden allerdings Mehrkosten fällig.

Ebenfalls gilt es, beim weiteren Kleingedruckten vorsichtig zu sein: Manchmal dürfen mit Mietwägen keine Fähren benutzt oder bestimmte Strecken bzw. unbefestigte Straßen nicht befahren werden. Auch der Ausflug ins benachbarte Ausland kann untersagt sein. Daran sollten Sie sich auch halten, denn passiert genau dann ein Unfall, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.

Falle 4: Vorschäden und Mängel
Bevor Sie mit dem Fahrzeug losstarten, sollten Sie einen Rundgang um das Auto machen und es von allen Seiten fotografieren. Speziell Lackschäden oder Beulen sollten dokumentiert werden, ebenso wie der Zustand des Fahrgastraumes und der Stand der Tankanzeige. So können Sie bei späteren Problemen nachweisen, dass Sie an alten Schäden keine Schuld tragen. Vor dem Losfahren ist es zudem sinnvoll, technische Kontrollen zu machen: Funktionieren die Bremsen, die Scheinwerfer? Wie ist der Ölstand? In welchem Zustand sind die Reifen? Auch sollten Sie sich erkundigen, ob Sie von Gesetz wegen Pannendreieck und Warnwesten mithaben müssen – wenn ja, stellen Sie sicher, dass sich diese an Bord befinden. Erst wenn alles in Ordnung ist, können Sie losfahren.

Falle 5: Tanken
Normalerweise ist es üblich, den Wagen vollgetankt übergeben zu bekommen und genauso wieder zurückzubringen. Bekommen Sie den Wagen nur mit halbem Tank, dann sollten Sie das auch entsprechend beim Vermieter deponieren und festhalten, dass Sie das Fahrzeug auch wieder mit diesem Stand zurückgeben werden. Vorsicht: Bietet Ihnen der Vermieter an, das Fahrzeug für Sie bei Rückgabe vollzutanken, dann sind damit meistens Extrakosten verbunden.

Falle 6: Zusatzspesen
Bearbeitungsgebühren und Kilometerbegrenzungen sind eher unüblich. Alle Preise sollten inklusive Steuern und aller Kosten angegeben sein, Extrakosten wie z.B. für Reinigung sind eher die Ausnahme, können aber vorkommen. Sehr wohl anfallen können dagegen Kosten für Service oder für Zusatzausstattung wie Kindersitze. Vorsicht auch bei teuren Zusatzversicherungen z.B. für Ihr Gepäck, das ist oft unnötig, weil in einer Reiseversicherung ohnedies inkludiert.

Erkundigen Sie sich zusätzlich, ob es auf Ihrer Route Mautstrecken gibt und wie die Verrechnung für das Befahren dieser Abschnitte funktioniert. Sie sollten auf jeden Fall nach dem Urlaub die Abbuchungen von Ihrer Kreditkarte überprüfen, um sicherzustellen, dass Ihnen keine unnötigen Spesen, z.B. für Geldstrafen aus Verkehrsdelikten, abgezogen wurden.

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