"Keinerlei Kosten"

Nicht gegenderte Strafzettel: Händische Korrektur

Österreich
06.10.2015 12:48
Nach der Umstellung auf Gender-gerechte Organmandate werden die übrig gebliebenen Strafzettel nun von den Beamten vor der Ausstellung händisch berichtigt. Das geht aus der Beantwortung einer am Dienstag gestellten parlamentarischen Anfrage des Team Stronach an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hervor. Dabei sollen keine Kosten anfallen, so die Ministerin.

Seit 1. August ist es verpflichtend, dass für Organmandate nur noch das Gender-gerechte neue "Formular 45" verwendet werden darf. Seit diesem Tag dürfen nur noch Strafzettel ausgestellt werden, die den Passus "vom Lenker/von der Lenkerin" (siehe Faksimile unten) enthalten. In einigen Bundesländern blieben aber alte Blöcke des unkorrekten Formulars übrig, das nicht die männliche und weibliche Form der Anrede vorgesehen hatte.

Laut Mikl-Leitner nur noch "wenige Restbestände"
Diese "wenigen Restbestände" würden nun "aufgrund von Anweisungen der Dienstbehörden bei der Fertigung händisch berichtigt/gegendert werden, wodurch keinerlei Kosten anfallen", so Mikl-Leitner. Betroffen sind die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Oberösterreich.

Nach dem 1. August mussten die alten, laut Amtsdeutsch "streng verrechenbaren Drucksorten" vernichtet werden. Und nicht nur das: Jeder Strafzettelblock eines Polizisten ist in der Regel 50 Blatt stark. War nun dieser Block zum Umstellungszeitpunkt bereits angebrochen, mussten sämtliche noch darauf verbliebenen Strafzettel manuell im Computer storniert werden - wegen der fortlaufenden Nummern.

Um das Ausmaß des Materialaufwands zu verdeutlichen: Österreichweit wurden 2013 4,8 Millionen Raser registriert. Tausende Strafzettel werden jährlich zudem wegen Falschparkens und Telefonierens am Steuer ausgestellt...

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