Die erste Auskunftsperson war am 8. April Sabine Kanduth-Kristen, die Teile ihres Protokolls beeinsprucht hatte. Diese Möglichkeit bietet die neue Verfahrensordnung für U-Ausschüsse als Minderheitenrecht. Außerdem kann man vom selben Ausschusstag die Ausführungen ihrer Nachfolgerin in der Staatskommissärinnen-Funktion, Angelika Schlögel, nachlesen und vom 14. April findet sich die Befragung der Stellvertreterin beider Kommissärinnen, Monika Hutter.
Ungeschwärzte Akten nachgefordert
Am Donnerstagabend wurde im U-Ausschuss auch gefordert, dass Finanzministerium und "Banken-ÖIAG" Fimbag die geschwärzt übermittelten Akten noch einmal in brauchbarer Form ans Parlament schicken. Damit hat man den ersten Schritt gesetzt, damit letztlich der Verfassungsgerichtshof entscheiden kann, ob Schwärzungen zulässig sind oder nicht. Am Montag geht es weiter.
Nachdem der Sitzungstag am Mittwoch turbulent geendet hatte, haben sich die Fraktionen nun zusammengerissen und letztlich einstimmig beschlossen, die Akten nachzufordern. Die zweiwöchige Frist dafür beginnt am Montag zu laufen. Der einstimmige Beschluss sei ein "gutes gemeinsames Zeichen", sagte die Ausschuss-Vorsitzende, Nationalratspräsidentin Doris Bures.
Mehr Klarheit angeblich noch vor der Sommerpause
Der Ausschuss sei der Meinung, dass es nicht zulässig sei, Unterlagen in Zusammenhang mit der Hypo zu schwärzen, bekräftigte Bures. Weil davon auszugehen ist, dass auch Finanzministerium und Fimbag bei ihrer Rechtsmeinung bleiben, wird die Sache vor dem Höchstgericht landen. Dieses wird dann in einem Schnellverfahren entscheiden, Ausschuss-Mitglieder rechnen noch vor dem Sommer mit Klarheit.
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