Asylunterkünfte

Durchgriffsrecht in Kraft: Nur Wien erfüllt Quote

Österreich
01.10.2015 07:56
Seit 1. Oktober gilt bei der Flüchtlingsverteilung in Österreich das sogenannte Durchgriffsrecht des Bundes, mit dem auch ohne Zustimmung von Städten und Gemeinden Unterkünfte errichtet werden können. Derzeit erfüllt laut Innenministerium lediglich Wien die vorgegebene Quartierquote. Alle anderen Länder liegen darunter, wobei Vorarlberg noch am besten abschneidet und Salzburg Schlusslicht ist. In absoluten Zahlen hat Oberösterreich den größten Fehlstand.

Als Grenzwert werden 1,5 Prozent der Bevölkerung in einer Gemeinde angelegt. Kommunen können aber innerhalb eines Bezirks auch einen anderen Verteilungsschlüssel finden, wenn so die nötige Zahl an Unterbringungsmöglichkeiten erreicht wird.

Niederösterreich nach Aufnahmestopp in Traiskirchen säumig
Wien übererfüllt das Soll mit insgesamt 11.659 Plätzen um 3,72 Prozent. 98,17 Prozent erreicht Vorarlberg, dem 44 Plätze fehlen. Niederösterreich (97,98 Prozent) müsste 219 zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten schaffen. Hier kommt der Aufnahmestopp in Traiskirchen zum Tragen: Zwar halten sich dort laut Innenministerium immer noch 2700 Menschen auf, das ist aber doch deutlich weniger als die mehr als 4000, die es noch im Sommer waren. Somit ist Niederösterreich, das früher zu den Quoten-Musterschülern zählte, nicht mehr im Plus.

93,46 Prozent werden für Tirol ausgewiesen, es fehlen 301 Plätze. Oberösterreich hat eine Quote von 91,21 Prozent, hier fehlen Unterkünfte für 799 Personen. In der Steiermark müssten 753 Plätze geschaffen werden, um den Sprung von 90,28 Prozent auf die 100 zu schaffen. Das Burgenland liegt bei 89,52 Prozent (Fehlstand: 192), Kärnten bei 84,91 Prozent (535) und Salzburg bei 83,73 Prozent (554).

Unterkünfte müssen winterfest sein
Nun könnten einige Länder darauf verweisen, dass bei ihnen Asylwerber auch in Zelten oder Hallen untergebracht sind. Insgesamt halten sich derzeit 2980 Menschen in solchen Unterkünften auf (inklusive jener Personen, die ins slowakische Gabcikovo gebracht wurden). Würde man diese zur Berechnung hinzuzählen, lägen immerhin noch Niederösterreich und die Steiermark im Plus.

Allerdings: Laut dem Gesetz, mit dem das Durchgriffsrecht geregelt wird, zählen solche Quartiere nicht für die Quotenerfüllung. Dort ist von winterfesten Unterkünften die Rede, was auf Zelte nicht zutrifft. Hallen können zwar geheizt werden, sind aber für die Dauer der Asylverfahren - im Schnitt rund fünf Monate - ebenfalls keine ausreichende Wohnmöglichkeit, argumentiert man im Ministerium. Der "Sollstand", also die Zahl der benötigten Quartiere in der Asyl-Grundversorgung, betrug mit 30. September 54.234 Plätze.

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