"Die Verkehrssicherheit der Kinder darf nicht betriebswirtschaftlichen Interessen zum Opfer fallen", meint Volksanwalt Peter Fichtenbauer. Er spricht damit sicher vielen aus der Seele. Die derzeit geltende "2-für-3-Regelung" erscheint doch zumindest seltsam. Kinder unter sechs Jahren werden überhaupt nicht mitgezählt.
"Kinder dürfen dem Gesetzgeber nicht weniger wert sein als Erwachsene. Ich hoffe, dass keiner dieser Busse jemals in einen Unfall verwickelt wird", bekräftigt der Volksanwalt.
Jedes Schulkind soll einen Sitzplatz haben
Schon seit 1980 krititsiert man diese Beförderungsbestimmungen. Dennoch hat sich an der Lage bisher nichts geändert. Das für die Zählregelung zuständige Verkehrsministerium hat als Reaktion auf das Prüfverfahren lediglich die Aufstockung der Schulbusflotte durch die Länder gefordert. Alles andere als ein praktikabler Lösungsansatz, findet Fichtenbauer. "Zumal die Finanzierung dafür nicht gesichert ist und der Kostenersatz für die überwiegend vom Bund finanzierten Freifahrten scheinbar nicht ausreicht."
Jedes Schulkind, das mit dem Schulbus mehr als drei Kilometer zurücklegt, soll einen Anspruch auf einen Sitzplatz haben, so die Forderung.
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