Vom Schicksal schwer getroffen ist die Schwiegertocher von Leserin Anita N. aus Wien. "Die Frau meines Sohnes ist an Bauchspeicheldrüsenkrebs erkrankt und musste deshalb einen mehrwöchigen Aufenthalt in einem Münchner Strahlentherapiezentrum verbringen", schilderte uns die Leserin. Kurz vor Ende der Therapie wurde der Schwiegertochter schließlich mitgeteilt, dass sie länger bleiben müsse. Da waren die Rückfahrkarten nach Wien aber schon gebucht.
"Durch den längeren Aufenthalt konnten die Schwiegertochter und mein Sohn, der sie abholen wollte, die Fahrkarten nicht nützen", so Frau Z. weiter. Von der Bahn wurde ein Antrag auf Fahrpreiserstattung aber mit der Begründung abgelehnt, dass diese Tickets nicht erstattet werden könnten.
Nach unserer Anfrage haben die ÖBB erklärt, dass es sich in diesem Fall um sogenannte Sparschiene-Tickets gehandelt habe, die ab dem ersten Geltungstag von der Erstattung ausgeschlossen sind. In diesem besonderen Fall hat man aber eine menschliche Lösung gefunden und stellt Bahngutscheine in Höhe des Fahrpreises zur Verfügung.
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