So sehr man sich über den Inhalt freuen mag, so lästig können die Einkaufssackerl beim ausgiebigen Shopping sein. Birgit N. hat deshalb die Verkäuferin in einer Filiale der Marke Triumph gebeten, auf ihre Einkaufstasche mit neuen Schuhen und Strümpfen im Wert von 180 Euro aufzupassen. Erst dann begab sie sich in die Umkleidekabine, um "lastenfrei" verschiedene Teile anprobieren zu können.
"Als ich zur Kabine ging, ist mir aufgefallen, dass eine weitere Frau das Geschäft betreten hatte. Als ich nach der Anprobe zur Kasse ging, um zu bezahlen, sah ich gleich, dass meine Einkaufstasche nicht mehr dort stand", erinnert sich die Wienerin, die danach Anzeige bei der Polizei erstattete.
Triumph kommt für Schaden auf
Triumph bedauert den Vorfall und hat nach Anfrage der Ombudsfrau eine Kulanzlösung angeboten. Man wird Frau N. den Schaden in Form von Gutscheinen in der Höhe von 180 Euro ersetzen. Gleichzeitig betont das Unternehmen aber, dass man keinerlei Haftung und Verwahrung für die Wertgegenstände von Kunden übernehmen kann. Ein solcher Diebstahl ist nicht durch die Firmenversicherung gedeckt.
Der Weihnachts-Shopping-Wahnsinn steht kurz bevor - wer da auf Nummer sicher gehen will, sollte seine "Beute" nicht aus der Hand geben oder sie in einem Schließfach aufbewahren!
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