An jenem Tag war Gabriele G. mit ihrer Tochter im Auto nahe der Mariahilferstraße unterwegs, als Isabella einen Anfall erlitt. "Wenn das passiert, ist es notwendig, sofort stehen zu bleiben, um sie gesundheitlich nicht zu gefährden", schildert die Wienerin. Das hat sie auch getan. Unglücklicherweise an einer Stelle der "Mahü", an der früher das Parken erlaubt war, die jetzt aber zur Fußgängerzone gehört.
Nachdem sich ihre Tochter wieder beruhigt hatte und versorgt war, holte ihr die Mutter noch etwas zu trinken aus einem gegenüberliegenden Geschäft. Da hatte sie bereits eine Anzeige hinter dem Scheibenwischer. "Die beiden Beamten sind gerade vorbeigekommen und ich habe ihnen erklärt, dass es sich sich um einen Notfall handelt", so Frau G. Doch weder der Behindertenparkausweis noch eine ärztliche Bestätigung über die Krankheit der Tochter konnten das Herz der Beamten erweichen. In der Mariahilferstraße sei das nun mal so und Frau G. könne sich ja bei den Politikern beschweren.
Die alleinerziehende Mutter von zwei behinderten Töchtern hat ihre Unkenntnis über die neue "Mahü" immerhin 100 Euro gekostet. Und die Ombudsfrau fragt sich, ob die Beamten dort etwa keine Nachsicht mehr walten lassen dürfen?
Mit dem Parkausweis nach § 29b darf man übrigens auch in einer Fußgängerzone zum Ein- und Aussteigen der betroffenen Person halten. Nur einen Notfall hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen und geregelt...
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