Aktualisierung der Zahlungsdaten verschwitzt
Die meisten seiner Rechnungen lässt Walter G. aus dem Burgenland über seine Kreditkarte abbuchen. "Meine Karte ist im März abgelaufen und ich bekam eine neue. Da sich fast alle Firmen bezüglich der geänderten Daten bei mir meldeten, habe ich verabsäumt, meinen Handy-Anbieter zu informieren. Später bekam ich eine Info-SMS und zahlte den Betrag ein. Bei der nächsten Rechnung musste ich feststellen, dass mir zehn Euro Mahngebühren verrechnet wurden. Das ist nicht besonders kundenfreundlich", schilderte Herr G. verärgert. Wir haben Drei um Aufklärung gebeten und folgende Nachricht erhalten: Natürlich hätte Herr G. das Unternehmen bezüglich der Datenänderung informieren müssen. Da die Kreditkarte aufgrund der abgelaufenen Gültigkeit abgelehnt wurde, erfolgte die Umstellung auf Zahlschein. Leider wurde die Rechnung nicht pünktlich bezahlt, weshalb Mahnkosten entstanden. Diese werden nun ausnahmsweise in Kulanz gutgeschrieben.
Irrtum bei Zugticket-Kauf
Ein Irrtum ist Norbert A. aus Oberösterreich bei der Buchung eines Zugtickets für eine Reise nach Deutschland passiert. "Am Schalter habe ich aus Versehen die Fahrkarte für den 15. statt den 19. Juli gekauft", schrieb uns der Leser. Als er den Irrtum wenig später bemerkte, fuhr der Oberösterreicher sofort zum Bahnhof zurück und bat dort um einen Umtausch der Fahrkarte. Seine Bitte wurde mit dem Hinweis, dass das Sparschiene-Ticket von Umtausch und Stornierung ausgenommen sei, aber abgelehnt. Auf unsere Anfrage haben uns die ÖBB mitgeteilt, dass Herr A. die Fahrkarte direkt bei Übernahme auf Richtigkeit überprüfen hätte müssen. Weil aber auch das Schalter-Personal angewiesen ist, die Richtigkeit der Buchung direkt beim Kauf des Tickets zu kontrollieren, und nicht mehr nachvollzogen werden kann, ob das auch passiert ist, haben sich die ÖBB kulanterweise bereit erklärt, Herrn A. Bahngutscheine in der Höhe des Ticketpreises auszustellen.
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