"Krone"-Ombudsfrau

Anwaltsbriefe nach eBay-Verkäufen: Lage ist ernst

Web
21.11.2014 10:13
Sehr vielen Usern dürfte es wie Katharina gehen, die wegen ihrer privaten eBay-Verkäufe Post von einem Anwalt bekommen hat, weil ein Konkurrent sie verdächtigt, eine gewerbliche Verkäuferin zu sein - wir haben berichtet. Man könnte meinen, dass es sich dabei um einen schlechten Scherz handelt, aber laut Internet-Ombudsmann ist die Lage ernster als angenommen!

Auch Stefan ist ins Visier eines angeblichen Konkurrenten und dessen Anwalt geraten. Er hat im letzten Jahr über eBay rund zehn Wintersport-Artikel verkauft. Vorige Woche hat sich ein angeblicher Interessent für eine Ski-Jacke bei ihm gemeldet. "Am Telefon hat er mir gesagt, dass er ein Gutachten erstellt wegen gewerbsmäßigen Verkaufs und ich ein Schreiben mit einer Unterlassungsserklärung bekommen werde und die Rechtsanwalts- und Gutachterkosten bezahlen muss", ist der Steirer verzweifelt.

Laut Internet-Ombudsmann Bernhard Jungwirth ist die Abgrenzung zwischen einer unternehmerischen und einer (noch) privaten Tätigkeit teilweise schwer zu treffen. In Österreich gibt es zu vergleichbaren Fällen auch noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung.

Grundsätzlich kommt es darauf an, ob neuwertige Waren verkauft werden, ob mehrere gleichartige Artikel verkauft werden und ob Waren zum Zweck des Weiterverkaufs eingekauft wurden. Auch die Anzahl der Verkäufe spielt eine entscheidende Rolle. Wer also bloß nicht mehr gebrauchte Haushaltsgegenstände verkauft, wird in der Regel Privatverkäufer sein. Wenn aber die Anzahl der Verkäufe sehr hoch ist und eine kontinuierliche Verkaufstätigkeit vorliegt, schaut der Fall anders aus.

"Wenn es sich ganz eindeutig um private Verkäufe handelt, kann man die Abmahnungen ignorieren. Ein Qualifizierung als unternehmerische Tätigkeit liegt aber oft schneller vor, als man denkt. Deshalb ist Vorsicht angebracht", so der Internet-Experte. Zu prüfen ist weiters, ob es sich tatsächlich um einen "Konkurrenten" handelt und ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Es gibt noch keine Erfahrungswerte, ob der besagte Anwalt aus Innsbruck tatsächlich klagt, wenn seine Forderung nicht beglichen wird.

Der Internet-Ombudsmann kann Betroffenen eine erste Einschätzung geben und in eindeutigen Fällen mit dem Anwalt Kontakt aufnehmen. Letztlich wird Usern dennoch empfohlen, selbst anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, sollte besagte Forderung ins Haus flattern.

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