Insgesamt vier junge Facebook-Nutzer waren zuvor erstinstanzlich vor dem Landesgericht Innsbruck gestanden. Sie hatten sich an einer Diskussion über Ausländer beteiligt, in deren Zentrum Zuwanderer aus der Türkei standen und im Zuge derer zuletzt auch von Gaskammern die Rede gewesen sein soll. Der Richter bot den Angeklagten eine Diversion an. Drei der vier Beschuldigten nahmen diese an und konnten durch gemeinnützige Arbeit einer Verurteilung wegen Verhetzung entgehen.
User wollte mit "Türkenwitz" nicht hetzerisch agieren
Der 19-Jährige gab zwar zu, auf Facebook einen "Türkenwitz" gepostet zu haben, betonte aber, dass er damit jedoch gegen niemanden hetzen habe wollen. Dennoch wurde der junge Mann erstinstanzlich wegen Verhetzung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 480 Euro, die Hälfte davon bedingt, verurteilt.
Gericht: Bedeutungskontext durch Zwinkern verdeutlicht
Im Berufungsprozess sprach nun das OLG Innsbruck den 19-Jährigen frei. Der Grund: Durch die Verwendung eines zwinkernden Emoticons (Bild) am Ende seiner Äußerung hätte der Beschuldigte den Bedeutungskontext verdeutlicht. Man könne daher insgesamt nicht feststellen, dass er Menschen mit türkischen Wurzeln in einer der Menschenwürde verletzenden Weise beschimpfen wollte, hieß es im Urteil des OLG Innsbruck. Der Freispruch ist rechtskräftig.
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