Wer freut sich nicht, wenn auf dem Konto plötzlich mehr Lohn aufscheint als sonst? Einer Hausmeisterin jedenfalls kam genau das eigenartig vor. Sie fragte beim Arbeitgeber nach. Dieser erkannte den Fehler nicht. Jahre später sollte die Frau dann alles zurückzahlen: Nein, sagt jetzt der Oberste Gerichtshof.
830 Euro monatlich bekam die Frau über einen gewissen Zeitraum mehr als gewohnt. Sie fragte dreimal bei der Hausverwaltung nach, ob das richtig sei - diese bejahte. Die Überraschung kam Jahre später: Da klagte die neue Hauseigentümerin die Überzahlungen samt Zinsen und Kosten ein, gesamt: 15.448 Euro. In erster Instanz wurde die Forderung gänzlich abgewiesen. Dann sollte die Hauswartin doch einen Teil bezahlen.
Zurückzahlen muss nur, wer nicht nachforscht
Jetzt entschied der OGH, dass sie gar nicht zahlen muss - "aufgrund der nachweislichen Gutgläubigkeit der Hausbesorgerin", wie Anwalt Gerold Beneder erklärt. Zu zahlen wäre dann, wenn man zwar Zweifel hat, aber seiner Pflicht, nachzuforschen, ob alles stimmt, nicht nachkommt.
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