Der 23-Jährige bekannte sich schuldig und schilderte, dass er mit einem Freund am 22. Dezember auf einer Weihnachtsfeier war und dort ein paar Bier konsumiert habe. Danach sei man ins "Da Capo" gegangen und habe sich zu zwei Männern und einer Frau gesetzt.
Das spätere Opfer soll die Frau heftig beschimpft haben, bis sie von ihren Zechkumpanen zu den beiden jüngeren Neuankömmlingen abrückte. Das brachte den 40-jährigen Markus L. offenbar noch mehr in Rage, woraufhin er den Freund des Angeklagten mit Fäusten und Tritten attackierte. Der Beschuldigte kam seinem Begleiter zu Hilfe und zog Markus L. eine Bierflasche über den Kopf.
Opfer lehnte Hilfe mehrmals ab
Während der 40-Jährige aus seiner Kopfwunde stark blutete, verließen der Angeklagte, sein Freund und die Frau das Lokal. Man fuhr zu ihr nach Hause, wo es nach Angaben der jungen Männer zuerst Bier und dann Sex gab. Das Opfer blieb noch etwa 20 Minuten im Lokal, wies alle Angebote, die Rettung zu holen, zurück und ging dann mit einem Zechkumpan weiter ins etwa 200 Meter entfernte "Cafe Chicago".
Die Kellnerin gab ihm angesichts seines Zustandes nichts mehr zu trinken, sondern wollte die Rettung holen. "Da war er aber schon wieder weg", erzählte sie vor Gericht. Nach Angaben eines weiteren Zeugen habe sich der Verletzte in einem weiteren Lokal noch zwei Bier genehmigt, ehe er nach Hause ging.
In seiner Wohnung angekommen ging der 40-Jährige laut Verteidigung in sein "Hobbyzimmer", wo ein bis zwei Hanfstauden hochgezogen wurden, rollte sich noch einen Joint. Fünf Tage später wurde er dort von seiner Vermieterin tot aufgefunden.
Mildes Urteil für den Angeklagten
Juristisch spannend war vor allem die Frage, ob der Angeklagte mit derartigen Folgen beim Opfer rechnen musste, doch auch der Sachverständige konnte keine konkrete Anwort darauf geben. Das Opfer war durch seinen Alkoholisierungsgrad und den nachfolgenden Drogenkonsum in seinem Bewusstsein offenbar zu sehr beeinträchtigt, um die Folgen der Verletzung abschätzen zu können.
Der Schöffensenat entschied letztlich zugunsten des Angeklagten und reagierte mit einem relativ milden Urteil. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab.
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