Im Jänner hatte das Bezirksgericht Wien-Innere Stadt erstmals in Österreich einem Mieter das Rauchen in der eigenen Wohnung verboten. Genauer gesagt auf dem Balkon. Noch genauer gesagt Zigarren. Ganz genau gesagt in der Nacht. Denn der Qualm zog dem darüber liegenden Nachbarn ins Schlafgemach. Der klagte. Und gewann.
Das Erstgericht sprach sogar eine generelle Unterlassung aus. Sprich gar keine Zigarren in der Wohnung, keine auf der Loggia. Die Berufungsinstanz bestätigte das Urteil zwar im Wesentlichen, gab aber "Qualm frei" für die Tagesstunden. Konkret gilt ein absolutes Rauchverbot in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr früh, in der restlichen Zeit darf der Mieter seinem Genuss - bzw. der Belästigung des Nachbarn - weiter frönen. Aber eingeschränkt. "Ein bis zwei Zigarren" erlauben die Richter.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig,und man kann davon ausgehen, dass es das auch nicht wird. Wahrscheinlich muss sich zuerst der Oberste Gerichtshof mit der Sache auseinandersetzen, dann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Schließlich geht es ja um persönliche Freiheiten.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.