Mangel an Beweisen

Wiener Islamisten-Prozess endet mit drei Freisprüchen

Österreich
15.04.2013 15:38
Fortsetzung im sogenannten Wiener Islamisten-Prozess: Nachdem der Hauptangeklagte Thomas Al J. - wie berichtet - im Juli 2012 zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, stand am Montag der Mitbeschuldigte Ban W. vor Gericht. Ihm sowie zwei weiteren Männern, denen man die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen hatte, konnten laut Richterin Daniela Zwangsleitner aber nicht genügend Verbindungen nachgewiesen werden. Die drei Angeklagten wurden freigesprochen.

Ban W. war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, für zwei junge Männern die Reise in ein Terror-Camp in Afghanistan organisiert und sie dorthin begleitet zu haben. Der Mann bestritt allerdings jegliche Beteiligung. "Wenn ich gewusst hätte, was da dahintersteckt, hätte ich es nicht getan. Ich will noch mindestens 20 Jahre in Österreich leben und mit solchen Leuten nichts zu tun haben", betonte W. im Zeugenstand.

Er sei zwar bis zu seiner Auswanderung nach Österreich im Jahr 1998 Lehrer an einer Schule gewesen, die Mudschahidin ausgebildet habe, und habe viele Jahre der Hizb-i Islami, der ältesten islamistischen Partei Aghanistans, angehört. Doch dann habe er Probleme mit den Taliban bekommen, das Land verlassen und seiner früheren Ideologie den Rücken gekehrt.

Bei früheren Einvernahmen anders ausgesagt
Wirklich Eindruck machten die Aussagen W.s auf Richterin Zwangsleitner allerdings nicht. Immer wieder hielt sie dem Angeklagten vor, dass er bei früheren Einvernahmen anders ausgesagt hätte und seine Angaben, längst auf Distanz zur Hizb-i Islami gegangen zu sein, nicht ganz der Wahrheit entsprächen. Eigentlich hätte W. schon im Vorjahr vor Gericht stehen sollen, doch war er damals der Verhandlung mit der Behauptung ferngeblieben, sich um seine kranke Mutter in Afghanistan kümmern zu müssen.

Die Befragung W.s erwies sich jedenfalls als überaus mühsam. Im Wesentlichen wurde darüber diskutiert, ob er in einem Wiener Reisebüro Tickets Flüge nach Islamabad und Bagdad gebucht und bezahlt hätte. Da dies jedoch schon mehrere Jahre zurücklag, waren die Aussagen der Zeugen - zwei Reisebüro-Angestellte - nicht gerade von durchschlagender Aussagekraft. Trotz allerlei Widersprüche und Unklarheiten gelang es allerdings nicht, W. eine definitive Beteiligung an einem terroristischen Netzwerk nachzuweisen.

Ähnlich verhielt es sich bei den beiden anderen Angeklagten. Sie hatten zwar Kontakt zu zwei Al Kaida-Aktivisten, die später in Deutschland zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt wurden - jedoch nicht rechtskräftig.

"So viel gelogen worden wie selten zuvor"
Ihre Enttäuschung über die Freisprüche versuchte Zwangsleitner erst gar nicht zu verbergen. Denn diese seien lediglich aufgrund der fehlenden Rechtskraft im Berliner Richterspruch und der Aussage-Entschlagung wichtiger Zeugen erfolgt. Ansonsten hätten die Beschuldigten, so die Vorsitzende, "saftige Freiheitsstrafen ausgefasst". Überdies sei in der Verhandlung "so viel gelogen worden wie selten zuvor".

Die Vorsitzende "tröstete" sich schlussendlich mit der Anwesenheit zweier Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Diese stimmten der Richterin zu als diese meinte, das BVT werde die drei Männer auch in Zukunft "im Auge behalten".

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