Strafen-Statistik

Wien und Salzburg sind Schulschwänzer-Hochburgen

Österreich
11.09.2014 11:16
In Wien und Salzburg werden die meisten Strafen wegen Schulschwänzens verhängt. Kaum Strafen wegen Verletzungen der Schulpflicht gibt es dagegen im Burgenland, zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek. In Kärnten werden auffallend viele Ersatzfreiheitsstrafen verbüßt.

In absoluten Zahlen wurden 2013 im schülerstärksten Bundesland Wien auch die meisten Strafen wegen Schulpflichtverletzungen ausgesprochen: Insgesamt gab es in der Bundeshauptstadt 880 Straferkenntnisse bzw. -verfügungen. Bereits auf Platz zwei folgt überraschend das wesentlich schülerärmere Bundesland Salzburg mit 449 Strafen.

Oberösterreich verzeichnete 399 Fälle, das ebenfalls eher kleine Vorarlberg 182. Niederösterreich kommt auf 150 Strafen, Kärnten auf 119, Tirol auf 112, die Steiermark auf 57 und das Burgenland auf lediglich fünf. Im bisherigen Jahr 2014 (Zahlen nur bis 10. Juli) liegen Wien (344) und Salzburg (295) fast Kopf an Kopf.

Ersatzfreiheitsstrafen in Kärnten besonders "beliebt"
Auffallend: In Kärnten kam es im Zuge der Verfahren zu auffällig vielen Ersatzfreiheitsstrafen - nämlich insgesamt 29. Eltern mussten dort 2013 für das Schwänzen ihrer Kinder insgesamt 64 Tage und neun Stunden hinter Gitter. Zum Vergleich: In Wien waren es 2013 lediglich drei Ersatzfreiheitsstrafen und 90,5 Stunden.

Gespräche bis hin zu Verwaltungsstrafen
Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es ein neues Verfahren bei Schulpflichtverletzungen. "Fünf unentschuldigte Fehltage in einem Semester bzw. 30 unentschuldigte Fehlstunden in einem Semester bzw. drei aufeinanderfolgende unentschuldigte Fehltage", wie es auf dazu auf help.gv.at heißt, setzen das Prozedere in Gang.

Ein fünfteiliger Stufenplan sieht dann zunächst verpflichtende Gespräche mit Eltern und Schülern sowie die Einschaltung von Direktor, Schulpsychologen, Schulaufsicht und eventuell Jugendwohlwohlfahrt vor. Hilft das alles nicht, können Verwaltungsstrafen bis 440 Euro verhängt werden.

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