Auf die Frage des Richters, ob er das Urteil verstanden habe und akzeptiere, erwiderte der gebürtige Tschetschene: "Vielen Dank, ich werde es mir überlegen." Die Verteidiger Elmar Kresbach und Liane Hirschbrich meldeten nach kurzer Rücksprache mit dem Mann Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Der Angeklagte dürfte von Hakan Mustafa B. über einen längeren Zeitraum regelmäßig Drogen bezogen haben. Immer wieder kam es zwischen den Männern zu Streitigkeiten wegen Geldschulden. Mit mehreren Tausend Euro soll der Tschetschene bei seinem Dealer in der Kreide gestanden sein. Als der 49-Jährige angeblich sexuelle Handlungen von der 20-jährigen Tochter des Angeklagten verlangte, weil er partout kein Geld zurückbekam, soll dieser angekündigt haben, er werde jenen "begraben", falls er die Tochter nicht in Ruhe lasse.
"Du hast bekommen, was du verdienst"
Am 4. Jänner trafen sich die Männer in dem unweit einer U-Bahn-Station gelegenen Park und konsumierten zunächst Drogen. Als man wieder auf die Schulden zu sprechen kam, soll Hakan Mustafa B. den Tschetschenen "angelächelt und verarscht" haben. Das erzählte der Angeklagte jedenfalls kurze Zeit nach der Bluttat einem Landsmann, der dazu am im Prozess als Zeuge befragt wurde.
Laut Anklage stieß der 46-Jährige Hakan Mustafa B. sein Messer vier bis fünf Mal derart heftig in den Leib, dass zwei Rippen sowie ein Lungenflügel durchstochen wurden. Dabei sollen die Worte "Du hast das bekommen, was du verdient hast" gefallen sein.
Höchstrafe wegen "brutaler Vorgangsweise" verhängt
Mit Verweis auf die "brutale Vorgangsweise" begründete der vorsitzende Richter Christoph Bauer die Höchststrafe. Der Täter habe seinem Opfer zunächst einen wuchtigen Kopfstoß versetzt und damit die Nase gebrochen, dann mit einem Schal gewürgt und schließlich ein Messer ins Herz gestoßen. Das sei "nicht gerade ein Blutbad", aber doch eine Tat, die unter Abwägung der Erschwerungs- und Milderungsgründe mit lebenslang zu ahnden sei, sagte Bauer.
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