Notwehr anerkannt

Wien: Freispruch für Autolenker nach Axt-Attacke

Österreich
01.08.2012 16:21
Ein Autofahrer, der am 27. Mai 2012 in Wien-Favoriten einen anderen Verkehrsteilnehmer mit einer Axt attackiert und am Kopf verletzt hatte, ist am Mittwoch im Straflandesgericht freigesprochen worden. Richterin Marion Zöllner billigte dem 33-jährigen Mann zu, in Notwehr gehandelt zu haben, wobei sie sich auf die Aussage von zwei unbeteiligten Zeugen stützte. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

Jeder Autofahrer hat so ein Erlebnis sicher auch schon einmal gehabt: Da wird überholt, geschnitten, der Vogel gezeigt oder auch unmotiviert abgebremst. Man lässt solche Herrschaften am Steuer am besten ziehen. In Wien war so eine Situation in den heißen Mai-Tagen allerdings eskaliert - und die Kontrahenten schilderten den Vorfall jeweils anders.

Der Angeklagte Durica Z. (33) will das eigentliche Opfer gewesen sein. Als Agron S. ihn überholte, um ihn dann auszubremsen, sei er schon "ein bissl zornig" gewesen. Er stieg aus, um den Kontrahenten im Straßenverkehr zu fragen, "ob er noch dicht im Kopf" sei.

Duell mit Axt und "Cornettos"
Von da an scheiden sich Geister und Schilderungen: Z. will von S. und dessen jugendlichen Verwandten - "Cornettos" nennt sie sein Verteidiger - zusammengeschlagen worden sein. Plötzlich sei auch eine Axt in der Prügelei aufgetaucht, die er nur "abgewehrt" habe. Das Opfer S. erlitt eine Rissquetschwunde auf dem Kopf durch den Stiel. Und erzählte der Richterin freilich anderes.

Diese verwies zwar umgehend auf einschlägige Vorstrafen Z.s und einen internen Polizeivermerk - "Achtung, Gefahr beim Einschreiten" -, glaubte allerdings die Notwehr-Version: Freispruch.

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