Alter nicht geklärt

W: Zwölfjähriger mehr als zwei Wochen in U-Haft?

Österreich
07.02.2014 17:59
Ein möglicherweise erst zwölf Jahre alter und damit strafunmündiger Bub ist mehr als zwei Wochen in Wien in U-Haft gesessen. Der junge Bosnier musste sich am Freitag vor dem Straflandesgericht verantworten, weil er in der Bundeshauptstadt als Mitglied einer Bande 25 Menschen - vorwiegend Touristen - bestohlen haben soll. Er war am 22. Jänner festgenommen worden. Während der Bursch sein Geburtsdatum mit 31. März 2001 angab, hielt ihn ein Amtsarzt "für jedenfalls 14, wahrscheinlich sogar 16 bis 18 Jahre". Der Bub wurde auf freien Fuß gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Amtsarzt geglaubt und auf dieser Basis einen Strafantrag eingebracht. Nachdem er 16 Tage im Gefängnis hinter sich hatte, sprach Richter Andreas Hautz den Burschen allerdings frei. Er hielt diesen im Zweifel für minderjährig, womit keine Strafbarkeit gegeben war. Das Alter des Angeklagten sei "nicht eindeutig feststellbar", erkannte Hautz, nachdem die Sachverständige ihr im Gerichtsauftrag erstelltes zahnärztliches Gutachten erstattet hatte.

Gutachterin: "Bursche ist um die 14 Jahre alt"
Die Sachverständige hatte den Burschen untersucht und dabei festgestellt, dass einige Zähne im Unterkiefer noch nicht ganz durchgebrochen seien. Ihr Fazit: "Es spricht alles dafür, dass er um die 14 Jahre alt ist. Eine eindeutige Festlegung, ob er über oder unter 14 ist, kann aber nicht getroffen werden." Bei der Einschätzung des wahren Alters gebe es "eine relativ große Bandbreite von plus minus einem Jahr", so das Gutachten.

Für den Richter genügte das, um dem Angeklagten Strafunmündigkeit zuzubilligen, wobei er zusätzlich auf das äußere Erscheinungsbild des Kindes - schmächtig und nur 1,55 Meter groß - verwies: "Wenn das nicht reicht, vernünftige Zweifel zu haben, weiß ich nicht."

Untersuchung des Intimbereichs beantragt
Der Staatsanwalt hatte mit aller Kraft versucht, dem kindlich wirkenden Taschendieb nachzuweisen, dass er bereits das 14. Lebensjahr vollendet habe. Nach Erstattung des zahnärztlichen Gutachtens hatte der Ankläger zunächst begehrt, den Handwurzelknochen des Burschen überprüfen zu lassen. Verteidiger Alexander Engel erklärte sich damit nicht einverstanden, der Richter wies den Beweisantrag ab. Daraufhin wollte der Staatsanwalt den Amtsarzt laden und anhören, der den Burschen auf über 14 eingestuft hatte. "Der Amtsarzt ist kein Sachverständiger", blitzte er auch damit beim Richter ab.

Der Ankläger gab noch immer nicht klein bei. Nunmehr beantragte er zur Klärung der Altersfrage "die körperliche Untersuchung des Angeklagten, insbesondere der Geschlechtsorgane". "Jetzt wird's lächerlich", entfuhr es dem Richter, ehe er auch diesen Antrag abschmetterte, weil es sich dabei um einen "unzulässigen Erkundungsbeweis" handle.

Staatsanwalt legt Berufung gegen Entscheidung ein
In Freiheit kam der - schenkt man seinen Angaben Glauben - erst Zwölfjährige vorerst trotzdem nicht. Denn Staatsanwalt Jörgen Santin legte Berufung ein. Darüber hinaus verwies er auf eine bestehende Festnahmeanordnung - denn gegen den Buben war eine Nachtragsanzeige eingegangen, in der ihm weitere Diebstähle angekreidet wurden.

Der Bursch wurde daher von der Justizanstalt Josefstadt auf ein Polizeikommissariat gebracht und zu den noch offenen Diebstählen befragt. Nach Abschluss der Befragung wurde der Bub am Freitagnachmittag auf freien Fuß gesetzt.

"Indizien, dass er über 14 Jahre alt ist"
Dennoch betonte die Staatsanwaltschaft am Abend, dass es mehrere Indizien dafür gebe, dass der Bub sehr wohl über 14 Jahre alt und damit strafmündig sei. So war der Bub unter einem Alias-Namen bereits in Belgien straffällig geworden, ehe er in Österreich festgenommen wurde: "Im dortigen Strafverfahren hat er angegeben, dass er am 1. Jänner 1999 geboren ist", erklärte ein Behördensprecher. Auch in einem zweiten Verfahren habe der Bursch 1999 als sein Geburtsjahr genannt, betonte der Sprecher. Dass es sich dabei um denselben Buben handelte, der sich nun in Wien verantworten musste, stehe anhand der Fingerabdrücke fest.

Diese Umstände waren in der öffentlichen Hauptverhandlung gegen den möglicherweise erst Zwölfjährigen aber nicht zur Sprache gekommen. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien will das Vorgehen der Staatsanwaltschaft rechtlich prüfen.

Bub als Mitglied einer internationalen Diebesbande
Der zur Anklage gebrachte Bub stammt aus einer Roma-Familie. Er ist Analphabet und hat nie eine Schule besucht. Er dürfte einer europaweit agierenden Bande angehören, gezielt zum Stehlen ausgebildet worden und bereits in anderen Staaten in Erscheinung getreten sein, ist einem Interpol-Bericht zu entnehmen.

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