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Vorratsdaten-Gesetz: Schallende Ohrfeige für Entwurf

15.01.2010, 18:19
Vorratsdaten-Gesetz: Schallende Ohrfeige für Entwurf (Bild: © [2009] JupiterImages Corporation)
Foto: © [2009] JupiterImages Corporation
Eine schallende Ohrfeige hat es am Freitag für die Macher des Gesetzesentwurfs zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung gegeben. Der im Bundeskanzleramt angesiedelte Datenschutzrat gab am letzten Tag der Begutachtungsfrist für die Novelle aus dem Infrastrukturministerium kein grünes Licht. Der Entwurf sei mangelhaft, es fehle die Abstimmung zwischen den Ministerien. Und grundsätzlich sei die Richtline sowieso nicht mit den Grundrechten vereinbar...

Die Vorratsdatenspeicherung: Ab 2010 sollen in Österreich die Telekom- und Internet- Anbieter sämtliche Verbindungsdaten ihrer Kunden automatisch speichern und den Behörden unter bestimmten Auflagen zur Verfügung stellen. Die Vorratsdaten betreffen etwa Angaben darüber, von wo aus, wie lange und mit wem der Besitzer eines Handys telefoniert, welche Websites man besuchte und an welche Adressen die Kunden der heimischen Internetprovider E- Mails schreiben. Nicht gespeichert werden die Inhalte von Telefongesprächen, SMS und E- Mails.

Der von SPÖ- Infrastrukturministerin Doris Bures Ende letzten Jahres mit dem Ludwig- Boltzmann- Institut für Menschenrechte ausgearbeitete Entwurf soll eine möglichst zurückhaltende "Mindestumsetzung" der umstrittenen Überwachungsmaßnahme bringen. Auf die "Data retention" genannte Maßnahme hatte sich die Mehrheit der EU- Staaten nach den Terroranschlägen von New York und Madrid geeinigt hatte. Der Bures- Entwurf sieht die Löschung der Daten nach sechs Monaten vor - laut Richtlinie kann diese Frist zwischen sechs und 24 Monaten betragen. Der Zugriff soll den Behörden außerdem nur bei Verdacht einer schweren Straftat und auch dann nur mit richterlichem Befehl möglich sein.

ARGE Daten: Umsetzung "rechtstechnisch einmalig"

Kritik gab es aber im Vorfeld schon an der Umsetzungsstragie der Bundesregierung: Die Infrastrukturministerin will die Richtline mit einer einfachen Novellierung des Telekommunikationsgesetzes implementieren. Der bekannte Datenschützer- Verein ARGE Daten bezeichnete das Vorhaben als "rechtstechnisch einmalig in Österreich". Bisher sei es üblich gewewesen, bei komplexen Gesetzesänderungen alle davon betroffenen Gesetze in einer Novelle gemeinsam und aufeinander abgestimmt zu ändern.

Bei der Vorratsdatenspeicherung wären laut ARGE Daten die Verfassung, die Strafprozessordnung, das Sicherheitspolizeigesetz und das Telekommunikationsgesetz, "vermutlich auch die Zivilprozessordnung" zu ändern. "Diesmal wird - nach dem Motto: Schaun' wir was der blöde Bürger schluckt - nur der unwichtigste Teil, die technische Datenerhebung im TKG geregelt und alle Fragen der Zugriffe auf die Daten der Willkür von Innen- und Justizministerium überlassen", hieß es Anfang der Woche.

Datenschutzrat: Viele Fragen ungeklärt

"Wir halten die Richtlinie nicht vereinbar mit den europäischen Grundrechten", stellte am Freitag der Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier, klar. Sie verstoße gegen geltende Datenschutzbestimmungen, das Telekommunikationsgeheimnis und bedeute eine Verletzung der Privatsphäre. Trotzdem gab es vom Datenschutzrat am Freitag kein definitives Nein zur Gesetzesvorlage. Vielmehr blockiert man die Gesetzesnovelle aus formalen Kriterien: Fragen, die etwa das Justiz- und Innenministerium betreffen würden, seien ungeklärt: "Der Datenschutzrat bedauert, dass es keinen abgestimmten Begutachtungsentwurf zwischen den mit diesen Fragen befassten Bundesministerien gibt."

Das Justizministerium dränge etwa darauf, dass auch bei Urheberrechtsverletzungen auf die gespeicherten Daten zugegriffen werden kann, so Maier, der übrigens ein Parteikollege von Ministerin Bures ist. Das Innenministerium hingegen wolle einen Zugriff auch bei weniger "schweren Straftaten", weswegen der Datenschutzrat eine restriktive Definition verlangt. Auch sei vom Innenressort der Wunsch nach einer Speicherung für ein ganzes Jahr anstelle von sechs Monaten gekommen. Aus diesem Grund fordert Maier auch ein legistisches Gesamtpaket, um ein vollständiges Gutachten durchführen zu können. Lob für die Infrastrukturministerin gibt es nur in einer Sache: Der Weg, den Bures mit der Mindestumsetzung gegangen ist, sei "grundsätzlich richtig".

Maßnahmen auf EU- Ebene abwarten

Der Datenschutzrat rät, die Entwicklung der Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene abzuwarten. Gegen 19 Staaten - darunter Österreich - würde derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung laufen. Eben erst hatten die rumänischen Verfassungsrichter die Vorratsdatenspeicherung in ihrem Land aufgehoben. Mit Spannung wartet man nun auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die auch die deutsche Umsetzung kippen könnte. Nicht zuletzt verwies Maier auf den Vertrag von Lissabon, der die Grundrechte stärke. Er hofft auf ein Umdenken auf europäischer Ebene.

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