Nach Absturz-Drama

Nun Vier-Augen-Prinzip bei heimischen Airlines

Österreich
27.03.2015 12:26
Nach dem absichtlich herbeigeführten Germanwings-Absturz haben nun mehrere Fluglinien ihre Cockpit-Sicherheitsvorschriften verschärft. Nachdem kleinere Airlines bereits am Donnerstag mitteilten, ab sofort müssten sich immer zwei Crewmitglieder in der Steuerkabine aufhalten, erließen am Freitag auch die Verkehrsministerien in Wien und Berlin das Vier-Augen-Prinzip für alle österreichischen bzw. deutschen Fluggesellschaften.

Im Laufe des Freitags werde es mit den heimischen Fluglinien Austrian Airlines und flyniki Gespräche geben, wie die Verlautbarung umzusetzen ist, hieß es aus dem Verkehrsministerium in Wien. Auch die deutschen Airlines hätten die freiwillige Vereinbarung als Reaktion auf das tragische Flugzeugunglück in Frankreich beschlossen, teilte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft am Freitag mit. Demach müssen immer zwei autorisierte Crewmitglieder im Cockpit eines Flugzeuges sein.

EU-Kommission überlegt europaweite Regelung
Die Betriebstüchtigkeitsverlautbarung (Safety Directive) ist im Luftfahrtsgesetz verankert. Die Die EU-Kommission überlegt nun auch eine EU-weite Regelung der Frage, wie viele Personen sich im Cockpit befinden müssen. "Wir erwägen im Moment kurzfristige Maßnahmen", hieß es am Freitag aus der EU-Kommission. Zuständig für die Sicherheitsregeln im europäischen Luftraum ist die EU-Flugsicherheitsagentur EASA. Diese kann entweder verbindliche "Flugtüchtigkeitsrichtlinien" oder nicht-bindende Empfehlungen erlassen - auch diese Empfehlungen hätten Gewicht, hieß es aus Brüssel. Zuerst müssten aber die Ergebnisse der technischen Untersuchung zu dem Germanwings-Absturz abgewartet werden.

In den USA besteht bereits seit Längerem die Richtlinie der Luftfahrtbehörde FAA, dass sich grundsätzlich zwei Personen im Cockpit befinden. "Die ständige Anwesenheit von zwei Personen im Cockpit ist Pflicht", sagte eine FAA-Sprecherin. Sollte sich einer der Piloten entfernen müssen, so müsse er für diese Zeit von einem Besatzungsmitglied ersetzt werden.

Künftig bei vielen Airlines immer Zweierbesetzung im Cockpit
Für die Fluglinie Norwegian Air Shuttle hatte am Donnerstag ein Sprecher erklärt, künftig müsse das Cockpit immer von mindestens zwei Crewmitgliedern besetzt sein. Die Airline ist die drittgrößte europäische Billigfluglinie nach Ryanair und Easyjet. Eine solche Änderung der Vorschriften sei schon länger im Gespräch gewesen. Die Erkenntnisse der Ermittler zu dem Germanwings-Absturz in den französischen Alpen "haben die Dinge beschleunigt", so der Sprecher. Nun müsse nur noch die norwegische Luftfahrtbehörde zustimmen.

Auch ein Icelandair-Sprecher sagte, die Vorschriften würden angesichts der Informationen über den Absturz der Gemanwings-Maschine in Frankreich geändert. Die kanadische Fluggesellschaft Air Transat teilte mit, sie werde die schon bisher geübte Praxis beibehalten, dass im Cockpit immer eine Zweierbesetzung anwesend sein müsse. Verließen der Pilot oder der Co-Pilot ihren Platz, müsse dieser zwingend vom Kabinenchef besetzt werden. Die kanadische Verkehrsministerin Lisa Raitt erklärte am Donnerstagabend, dass Die Zwei-Personen-Regel ab sofort ohnehin für die gesamte Luftfahrt in Kanada gelte.

Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht
Wie am Donnerstag bekannt wurde, hatte der Co-Pilot der über Frankreich abgestürzten Germanwings-Maschine den Airbus mit 150 Menschen an Bord mit voller Absicht auf Todeskurs gebracht. Der Pilot hatte das Cockpit verlassen, um auf die Toilette zu gehen, und das Kommando seinem Kollegen übergeben. Als der Pilot zurück ans Steuer wollte, habe er die automatisch verriegelte Kabinentür nicht mehr öffnen können, teilte die französische Staatsanwaltschaft mit.

Die plausibelste Deutung gehe dahin, dass der Co-Pilot vorsätzlich das Öffnen der Tür verhindert habe. Obwohl der Stimmenrekorder bis zuletzt schweres Atmen im Cockpit aufgezeichnet habe, der Mann also am Leben war, habe er auf Ansprache des Towers nicht reagiert. Ein Notruf sei nicht abgesetzt worden.

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