VfGH gibt KPÖ- Klage nicht statt

19.12.2006, 10:08
VfGH gibt KPÖ-Klage nicht statt
Die KPÖ war mit ihrer Anfechtung der Nationalratswahl erfolglos. Der Verfassungsgerichtshof gab der Beschwerde gegen die Vier- Prozent- Hürde und die Konstruktion der Regionalwahlkreise unter Hinweis auf seine frühere Judikatur nicht statt. Man habe die Prozentklausel schon in früheren Jahren bestätigt, so das Höchstgericht. Damit ist das Ergebnis der Wahl vom 1. Oktober endgültig.

Die Verfassungsrichter verwiesen auf Entscheidungen aus den Jahren 1980, 1995 und 1999, in denen bereits festgestellt wurde, dass eine Prozentklausel eine verfassungsrechtlich zulässige Modifizierung des Verhältniswahlrechts darstelle. Bei dieser Auffassung blieb der Gerichtshof.

Zur Anfechtung der Regionalwahlkreis- Konstruktion erinnerten die Verfassungsrichter überdies daran, dass diese verfassungsrechtlich verankert ist, durch die vom Bundesverfassungsgeber - also dem Nationalrat - beschlossene Verfassungsnovelle 1992.

Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass der VfGH im Wahlverfahren nur in den Grenzen der - in diesem Fall von der KPÖ - behaupteten Rechtswidrigkeiten prüfen konnte. „Eine darüber hinaus gehende Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Wahlverfahrens war dem Verfassungsgerichtshof nicht möglich.“

Denn Verfassungsrechtler hatten Beschwerden gegen die Entscheidungen der Bundeswahlbehörde in Sachen FPÖ/BZÖ (zwei Namen des BZÖ, Wahlbehörden- Mitglied für das BZÖ, aber dritter Stimmzettel- Platz für die FPÖ) wesentlich mehr Chancen gegeben als der Beschwerde gegen die Vier- Prozent- Klausel. Die KPÖ hatte sich nach längerem Überlegen aber entschlossen, nur die Mandatshürden verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.

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