Wahlanfechtung

VfGH: “Muss kein konkreter Missbrauch vorliegen”

Österreich
29.06.2016 18:45

Das Wahlanfechtungsverfahren am Verfassungsgerichtshof ist am Mittwoch in die nächste Runde gegangen. Nachdem vier Tagen lang Zeugen befragt wurden, kamen am Mittwoch die Anwälte der FPÖ und der Grünen zu Wort. Die Schlüsselszene des Tages war das Zitat eines Verfassungsrichters. In diesem ging es um ein VfGH-Urteil aus dem Jahr 1927, wo es zu einer Wahlaufhebung in Wien gekommen war. Die strenge Auslegung damals besagt: "Es muss daher genügen, dass die erwiesene Rechtswidrigkeit auf das Wahlergebnis von Einfluss sein konnte."

Der Vorwurf damals: Nach Auszählung der Stimmen bei einer Bezirksvertretungswahl in Wien-Währing wurde der Wahlakt nochmals geöffnet, was gesetzeswidrig war. Referent, also für den Fall zuständiger Verfassungsrichter, war damals Hans Kelsen, der Architekt der österreichischen Bundesverfassung, der ebenfalls Zeugen befragt hatte. Die damalige Aufhebung ist auch 89 Jahre später noch von Bedeutung, weil sie den Anfang für die als streng geltende Rechtsprechung des VfGH in Anfechtungsfragen markiert.

Vorwürfe für Grüne bereits entkräftet
Auch für den von der FPÖ beigezogenen Verfassungsexperten, Rechtsanwalt Michael Rohregger, ist die "entscheidende Frage", ob für eine Aufhebung der Stichwahl die Möglichkeit von Manipulationen ausreiche oder solche tatsächlich nachgewiesen worden sein müssen, wie er in seinem Plädoyer sagte. Die Anwältin des grünen Wahlsiegers Alexander Van der Bellen, Maria Windhager, sieht die Vorwürfe der FPÖ hingegen entkräftet: "Der Wahrheitsbeweis ist im aktuellen Fall in überzeugendem Ausmaß geglückt."

Böhmdorfer: "Unser Anfechtungsgegner ist nicht Van der Bellen"
FPÖ-Anwalt und Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer pochte darauf, die Wahlgesetze streng und wörtlich auszulegen. Vor allem die Briefwahl sei "manipulationsanfällig", so Böhmdorfer. "Unser Anfechtungsgegner ist nicht Van der Bellen, er ist genauso ein Opfer wie Norbert Hofer, unser Anfechtungsgegner heißt Bundeswahlbehörde."

Von dort hieß, das Gesetz sei korrekt vollziehbar. Robert Stein, der oberste Wahlleiter im Innenministerium, verteidigte das Vorgehen der Bundeswahlbehörde. Man sei allen Vorwürfen schnellstmöglich nachgegangen. Über den lockeren Umgang mit Vorschriften zeigte sich Stein überrascht. "Bei uns hat dieses Verfahren Erstaunen hervorgerufen über ein fehlendes Unrechtsbewusstsein."

Der zweite Anwalt der Grünen, Georg Bürstmayr, sagte, die Anfechtung der Freiheitlichen basiere "auf einer Theorie, die man schwerlich anders als Verschwörungstheorie bezeichnen kann". "Um eine solche systematische Wahlmanipulation zu planen, vorzubereiten und durchzuführen, bedürfte es einer kriminellen Energie unglaublichen Ausmaßes."

Datum der Urteilsverkündung weiterhin offen
Wann der VfGH seine Entscheidung bekannt geben wird, ist weiter offen. Die öffentliche Sitzung wird für zumindest einen weiteren Tag nochmals fortgesetzt. Einen Termin gebe es noch nicht, sagte VfGH-Präsident Holzinger. Er betonte, dass man die 4-Wochen-Frist für das Verfahren einhalten wolle, somit wäre die Entscheidung spätestens am 6. Juli fällig - zwei Tage, bevor Van der Bellen als neuer Bundespräsident angelobt werden soll.

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