Eisenbahnkreuzungen

VfGH: Bund muss für Sanierungskosten aufkommen

Österreich
02.04.2014 13:13
Der Bund muss für die Kosten der Sanierung von Eisenbahnkreuzungen aufkommen, wie Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes - kurz VfGH - am Mittwoch in einer Pressekonferenz bekannt gab. Der Richtersenat kam zu der Erkenntnis, dass der Bund bei der Verordnung zur Sanierung von Eisenbahnkreuzungen die Kosten den Gemeinden auferlegt hatte, ohne diese vorher zu konsultieren.

Damit habe der Bund gegen den in der Verfassung vorgesehenen Konsultationsmechanismus verstoßen, so Holzinger. Der Gemeindebund hatte vor dem Erlass der Verordnung versucht, über die Kostenübernahme zu verhandeln. Als der Bund dem nicht nachkam, strengte der Gemeindebund ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof an.

Gemeindebund fordert rasch neue Verhandlungen
Die Entscheidung des VfGH wurde seitens des Gemeindebundes mit großer Erleichterung aufgenommen. "Ich fordere schnellstens neue Verhandlungen vonseiten des Bundes und erwarte, dass der Bund seiner Verpflichtung nachkommt und die Kosten trägt", sagte Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer am Mittwoch in einer ersten Stellungnahme.

Die Entscheidung führt dazu, dass in diesem Fall der Bund jene Kosten zu tragen hat, die durch die Verordnung entstanden seien. "Es wäre erfreulich gewesen, hätte die Infrastrukturministerin (Doris Bures, Anm.) früher das Gespräch mit den Gemeinden gesucht. Immerhin geht es hier um Kosten, die einige Gemeinden in den Ruin getrieben hätten", so Mödlhammer. So hätten allein acht Gemeinden an der Neusiedler Seebahn im Burgenland für die Sanierung von Eisenbahnkreuzungen laut Berechnungen binnen zehn Jahren Kosten in Höhe von rund sieben Millionen Euro aufwenden müssen - für manche eine Frage der Existenz, wurde betont.

Ortschefs im Burgenland zeigten sich "sehr erleichtert"
Die Entscheidung des VfGH ließ daher auch die Ortschefs im Burgenland laut aufatmen. "Ich finde es genial. Es ist Gott sei Dank unsere Argumentation bestätigt worden, dass es so nicht sein kann", kommentierte etwa der Bürgermeister von Neusiedl am See, Kurt Lentsch die Entscheidung. "Sehr erleichtert" zeigte sich auch sein Amtskollege aus Frauenkirchen, Josef Ziniel. Die Regelung hätte Gemeinden mit vielen Bahnübergängen "vor finanzielle Aufgaben gestellt, die sehr schwer leistbar gewesen wären", meinte der Stadtchef.

Sollten sich Bund und Gemeinden am Verhandlungstisch schlussendlich nicht einigen können, entscheidet laut Gemeindebund-Präsident Mödlhammer der Verfassungsgerichtshof über die Ersatzpflicht.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele