Doppelmord in Wien

Urteile: Lebenslang und “irrtümlicher” Freispruch

Österreich
12.04.2013 20:14
Der Wiener Prozess gegen jene beiden Männer, die wegen Mordes an der 88 Jahre alten Stephanie V. und ihrer Heimhelferin Halina H. (54) angeklagt waren, hat am Freitag ein bemerkenswertes Ende genommen: Der bisher gerichtlich unbescholtene Martin Sch. (35) wurde schuldig gesprochen, er wurde nicht rechtskräftig zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Für den 16-fach vorbestraften Andreas B. gab es hingegen einen Freispruch. Der Prozess gegen den 47-Jährigen muss allerdings wegen "Irrtums der Geschworenen" wiederholt werden.

Während Martin Sch. (Bild rechts) wegen Doppelmordes, schweren Raubes und versuchter Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, sprachen die Geschworenen (mit 4:4 Stimmen) den 16-fach vorbestraften Andreas B. (Bild links) von sämtlichen gegen ihn erhobenen Vorwürfen frei.

Prozess gegen Andreas B. wird wiederholt
Richtig freuen konnten sich der 47-jährige Andreas B. und sein Verteidiger Marcus Januschke über den Freispruch allerdings nicht. Die drei Berufsrichter setzten das Urteil wegen "Irrtums der Geschworenen" aus. Damit muss nach einer Prüfung des bisherigen Verfahrens durch den Obersten Gerichtshof der Prozess gegen B. von einem neuen Schwurgericht wiederholt werden. Der Mann bleibt vorerst weiter in U-Haft.

Normann Hofstätter, der Rechtsvertreter von Martin Sch., meldete indessen gegen die über seinen Mandanten verhängte Höchststrafe Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Sie ist somit nicht rechtskräftig.

Da der Spruch der Geschworenen laut Strafprozessordnung keiner näheren Begründung bedarf, blieb bei der Urteilsverkündung unklar, weshalb die Geschworenen Martin Sch. mit deutlicher Mehrheit (7:1 Stimmen) für schuldig hielten, die 88-jährige Stephanie V. und ihre 54-jährige Heimhelferin Halina H. erstochen zu haben, während Andreas B. aufgrund von Stimmengleichheit bei der Abstimmung der Laienrichter formal freigesprochen wurde.

Die vorsitzende Richterin Eva Brandstetter hatte keine gesetzliche Grundlage, um auf das durchaus bemerkenswerte Abstimmungsverhalten der Geschworenen einzugehen. Sie gab lediglich bekannt, dass der aus drei Berufsrichtern bestehende Senat den Freispruch wegen "Irrtums der Geschworenen" aussetze.

Höchststrafe wegen "niederer Motive"
Die Höchststrafe für Martin Sch. begründete Brandstetter mit dem Zusammentreffen mehrerer Verbrechen, der besonders brutalen Vorgangsweise und den "niederen Motiven". Laut Anklage sollen die beiden Männer am 22. Juni 2012 in die Wohnung der 88-Jährigen in der Böckhgasse in Wien-Meidling eingedrungen sein und die Frau sowie ihre Heimhelferin mit 19 bzw. elf Messerstichen getötet haben, um sich Bargeld und Schmuck der betagten Frau unter den Nagel zu reißen. Danach zündeten sie der Anklage zufolge die Leichen an, um allfällige Spuren zu verwischen.

Dass Stephanie V. zu Hause eine hohe Geldsumme aufbewahrte, sollen Martin Sch. und Andreas B. im Cafe "Magaluf" auf der Wienerbergstraße erfahren haben, wo sie ebenso Stammgäste waren wie der Sohn der 88-Jährigen, der unter Alkoholeinfluss regelmäßig von den Reichtümern seiner Mutter berichtete.

DNA-Gutachten belastete beide Männer
Beide Männer, die vor allem von einem DNA-Gutachten belastet wurden - auf einem am Tatort sichergestellten Zigarettenstummel fanden sich DNA-Merkmale von Andreas B., in der Wohnung von Martin Sch. konnten ein Gürtel und eine Jeans sichergestellt werden, auf denen DNA-Spuren von Halina H. entdeckt wurden - hatten bis zuletzt die Täterschaft bestritten. "Ich hab' damit absolut nix am Hut", hatte Andreas B. in seinem Schlusswort erklärt. Martin Sch. wiederum gab zu bedenken, er sei zwar "kein Heiliger", habe aber im Vorjahr "eine super Zukunft und eine Frau" gehabt: "Warum sollt' ich mir das alles zerstören?"

Vier Geschworene glaubten an falsche Spur
Vier Geschworene schenkten offenbar dem älteren Angeklagten Glauben, der beteuert hatte, jemand müsse im "Magaluf" die Reste einer von ihm gerauchten Zigarette eingesteckt und bewusst am Tatort deponiert haben, um eine falsche Spur zu legen und ihn zu Unrecht zu belasten. Auf dem Zigarettenstummel stimmten 17 von 17 DNA-Merkmalen mit denen des 16-fach vorbestraften Mannes überein.

Demgegenüber fand Martin Sch. mit seiner Version nur bei einem Laienrichter Gehör: Er hatte vermutet, der wahre Täter habe ihn im "Magaluf" stürmisch begrüßt und bei der Umarmung die DNA der umgebrachten Heimhelferin auf seinen Gürtel und seine Hose übertragen.

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