"Das Urteil ist eindeutig. Das Kind muss sofort zurückgeführt werden", stellt Roland Gabl, der die Familie aus dem Bezirk Wels-Land vertritt, klar. Doch auch er weiß nicht, wo Jonas ist, er wurde vom Jugendamt zu einer Pflegefamilie gebracht. "Wir haben um 11 Uhr angerufen, und uns wurde gesagt, die zuständige Dame sei in einer Besprechung – bis zum Abend haben wir sie nicht erreicht", zeigte sich die Oma von Jonas zornig. Also fuhr die Familie zum Jugendamt Wels, wo sie aber - natürlich ohne Jonas - "des Hauses verwiesen" wurde.
"Die Sache mit den Verwaltungsstrafen ist vom Tisch"
Der Bub war Mitte Dezember seiner 18-jährigen Mutter weggenommen worden, weil seiner Oma wegen nicht bezahlter Strafzettel eine Ersatzfreiheitsstrafe drohte, sie aber für die Betreuung von Jonas nötig sei. "Die Sache mit den Verwaltungsstrafen ist vom Tisch, und außerdem hätte das Jugendamt auch eine Familienhelferin anbieten können und nicht gleich das Kind abnehmen müssen", versteht Gabl das Vorgehen nicht.
"Langsame Rückführung" angekündigt
Noch unverständlicher ist, dass das Jugendamt den kleinen Buben nun offenbar zurückhält – trotz Beschlusses des Bezirksgerichts Lambach, der Mutter das Sorgerecht nicht zu entziehen.
Abends hieß es dann, es solle eine "langsame Rückführung" geben. "Der Vertrauensperson, also der Mutter, wurde das Kind sofort abgenommen, die Rückführung soll aber langsam gehen", ist Gabl, der im Notfall mit dem Gerichtsvollzieher kommen will, verwundert.
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