Der 52-Jährige und zwei Bergretter waren damals vom Hubschrauber "Martin 4" zu einem Bergeeinsatz ins Großvenedigergebiet geflogen worden. In einer Nebelbank klinkte dann der Pilot das Seil mit den drei daran hängenden Männern aus. Sie stürzten rund 15 Meter in die Tiefe. Franzeskon erlag wenig später seinen schweren inneren Verletzungen. Die beiden anderen überlebten den Sturz schwer verletzt.
Entscheidung des Piloten "nachvollziehbar"
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr, begründet die Einstellung des Verfahrens: "Das eingeholte flugtechnische Sachverständigengutachten hat ergeben, dass es zum plötzlichen Auftreten einer Nebelbank kam, womit der Pilot in diesem Ausmaß nicht rechnen konnte. Wegen des plötzlichen Verlustes der Erdsicht war ein kontrollierter Flug nicht mehr möglich."
Es hätte die Gefahr eines Absturzes bestanden. Für die Staatsanwaltschaft sei die Entscheidung des Piloten, die am Tau hängenden Bergretter auszuklinken, nachvollziehbar. Ihm könne keine Fahrlässigkeit angelastet werden.
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