Delogierung drohte

Tochter (4) erstochen: 15 Jahre Haft für Mutter

Österreich
26.01.2016 13:43

15 Jahre Haft wegen Mordes lautet das einstimmige Urteil gegen jene Frau, die am 4. August 2015 im Wiener Bezirk Hernals ihre vierjährige Tochter erstochen hatte - an diesem Tag drohte der Familie die Delogierung aus ihrer Wohnung. Die 38-Jährige bekannte sich vor Gericht schuldig. "Ich habe das Messer in die Hand genommen. Ich drehte mich um. Hinter mir stand meine Tochter. Ich packte sie mit meiner linken Hand am Kopf und mit meiner rechten Hand hab' ich so einen Schwung gemacht", schilderte sie. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die 38-Jährige lebte gemeinsam mit ihrem bei einer Baufirma beschäftigten Ehemann, ihrer Tochter und ihrem 13 Jahre alten Sohn in einer Zwei-Zimmer-Wohnung. Staatsanwalt Gerd Hermann sprach in seinem Eingangsplädoyer von einem "idyllischen Familienleben". Bei den beiden Kindern habe es sich um Wunschkinder gehandelt: "Die Eltern haben sich sehr über sie gefreut." Um das Finanzielle kümmerte sich die Ehefrau und Mutter - dass sie die finanziellen Angelegenheiten nicht im Griff hatte, verheimlichte die 38-Jährige ihrem Mann.

Mietzinsrückstände führten zur Delogierung
Sie kam mit dem Geld - der Mann verdiente zwischen 1500 und 1600 Euro monatlich - schlicht nicht aus. Für ihre 49-Quadratmeter-Wohnung musste die Familie monatlich eine Miete von 390 Euro bezahlen. Weil das regelmäßig nicht gelang, häuften sich Mietzinsrückstände an. Mehrfach wurde der Frau von Wiener Wohnen die Delogierung angedroht, die sie fünfmal im letzten Moment abwenden konnte, indem sie Ratenvereinbarungen abschloss. Im Frühjahr 2015 wurde ihr allerdings mitgeteilt, dass es zukünftig keinen weiteren Zahlungsaufschub geben werde.

Am 4. August läuteten um 7 Uhr ein Gerichtsvollzieher und ein Wiener-Wohnen-Mitarbeiter an der Wohnungstür, um die gerichtlich genehmigte Delogierung durchzusetzen. Der Ehemann der Angeklagten war da schon bei der Arbeit. Um der völlig aufgelösten Frau Zeit zu geben, ihr Hab und Gut zu packen, verließen der Gerichtsvollzieher und der Wiener-Wohnen-Mitarbeiter danach für etwa 20 Minuten die Wohnung.

"Mama, was hast du gemacht?"
In diesem Zeitraum kam es dann zur Bluttat: Die Vierjährige dürfte mitbekommen haben, dass Außergewöhnliches vorging. Sie soll weinend zur Mutter gegangen sein, als die fremden Männer fort waren, und folgte ihr in die Küche. Dort nahm die 38-Jährige dann ein Messer mit einer elf Zentimeter langen Klinge an sich, packte die Tochter und brachte ihr die tödlichen Verletzungen bei. Ihrem 13 Jahre alte Sohn, der in die Küche gelaufen kam und "Mama, was hast du gemacht?" schrie, entgegnete sie laut Anklage: "Geh weg und ruf Hilfe!" Als kurz darauf die Polizei eintraf, ließ sich die 38-Jährige widerstandslos festnehmen.

Laut Gerichtsmediziner Daniele Risser waren von den Stichen, die die Vierjährige erlitt, zwei tödlich. Einer öffnete die Drosselvene am Hals, ein gegen die Brust gerichteter traf die Hauptschlagader. Diese Verletzungen waren dem Sachverständigen zufolge derart schwer, dass "absolut keine" Überlebenschance vorhanden war. Das Kind starb noch am Tatort.

Frau befand sich in "extremem Belastungszustand"
Es habe sich um eine "Impulstat" gehandelt, hervorgerufen durch "eine Panikattacke, eine Angstattacke", weil an der Delogierung nicht mehr zu rütteln war, erklärte dazu die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner. Die Angeklagte, die Unerfreuliches stets ins Eck zu stellen pflegte und Konfrontationen aus dem Weg ging, sei plötzlich "ohne Plan da gestanden, was sie machen soll. Und wenn Dinge nicht mehr zu kontrollieren sind, wird sie panisch", erklärte Kastner. Die 38-Jährige befand sich daher bei der Tat in einem "extremen Belastungszustand".

Der Wahrspruch der Geschworenen fiel schließlich einstimmig im Sinne der Anklage aus. Bei der Strafbemessung waren die bisherige Unbescholtenheit der 38-Jährigen sowie ihre geständige Verantwortung mildernd. Erschwerend berücksichtigten die Richter das Alter des Opfers sowie den Umstand, dass der 13-jährige Sohn der Frau die Bluttat mit ansehen musste. "Es wäre nicht überraschend, wenn er das als Trauma erlebt hätte", meinte die psychiatrische Sachverständige auf die Frage nach möglichen Folgen für das weitere Leben des Schülers. Die Verteidigung bat um Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele