"Sehr gefährlich"

Tochter (2) missbraucht: Haft und Einweisung

Österreich
11.06.2014 14:00
Weil er seine zweijährige Tochter sexuell missbraucht hatte, ist ein 51 Jahre alter Wiener am Mittwoch im Straflandesgericht zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich wurde der Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er laut Gerichtspsychiater an einer seelisch-geistigen Abartigkeit höheren Grades leidet. Nicht rechtskräftig.

Die Verhandlung gegen den 51-jährigen Kinderschänder fand zu großen Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Medienvertreter mussten vor der Einvernahme des Angeklagten den Saal verlassen. Auch bei der Befragung des Augenzeugen, der die Polizei verständigt hatte, waren die Berichterstatter nicht zugelassen.

Die Staatsanwältin sprach in ihrem Schlussplädoyer von einem "unbegreiflichen Verbrechen sexueller Natur". Nach seiner Festnahme hatte der Familienvater gestanden, seine Tochter bereits im Jänner erstmals missbraucht zu haben. Das Gericht sprach der Zweijährigen Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro zu, nachdem der Vater des Kleinkinds die Forderung nach finanzieller Wiedergutmachung dem Grunde und der Höhe nach anerkannt hatte.

51-Jähriger bereits als Kinderporno-Konsument verurteilt
Der Angeklagte wies elf Vorstrafen aus, die sich großteils aus Vermögensdelikten zusammensetzten. Schon im Jahr 2002 wurde er allerdings als Kinderporno-Konsument verurteilt. Sein Bruder verbüßt derzeit eine langjährige Haftstrafe im Maßnahmenvollzug, weil er sich an drei minderjährigen Mädchen vergangen hat.

Der 51-Jährige sei "seit frühester Jugend" auf minderjährige Mädchen fokussiert, erklärte Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer. Der Mann sei zwar zurechnungsfähig und seine Hirnfunktion nach zwei "kleineren Schlaganfällen" auch nicht nachweisbar beeinträchtigt. Krankheitswertige Störungen lägen dennoch vor: Einerseits eine "triebhafte sexuelle Präferenzstörung in Richtung auf Kinder und kleine Mädchen", andererseits eine Persönlichkeitsstörung. Der Mann besitze "eine eingeschränkte Fähigkeit, sich in Gefühle anderer Menschen hineinversetzen zu können", sagte Dantendorfer.

Gutachter: "Ich halte ihn für sehr gefährlich"
Aus diesen Gründen ortete der Psychiater die Gefahr eines "Rückfalls, wenn er wieder in ein Naheverhältnis zu einem Kleinkind kommen sollte". Dantendorfer empfahl daher, den 51-Jährigen in den Maßnahmenvollzug einzuweisen, wo er auch nach Verbüßung der fünfjährigen Haftstrafe weiter zeitlich unbefristet angehalten und behandelt werden kann, bis ihm von Sachverständigen bescheinigt wird, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. "Ich halte ihn für sehr gefährlich."

Wie den Schlussworten von Verteidiger Thomas Romauch zu entnehmen war, hatte sich der Mann in der Beschuldigteneinvernahme vollinhaltlich geständig verantwortet. Seinem Rechtsvertreter zufolge soll er auch mit einer "antihormonellen Therapie" einverstanden sei, "weil eine hormonelle Behandlung die einzige Möglichkeit wäre, dass er wieder resozialisiert wird", wie Romauch ausführte.

Der Angeklagte akzeptierte die Strafe und den über ihn verhängten Maßnahmenvollzug. Staatsanwältin Marlis Darmann gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Bauarbeiter meldete Vorfall der Polizei
Zur Festnahme des Kinderschänders war es gekommen, weil am 10. Februar 2014 ein Bauarbeiter von einem gegenüberliegenden Gebäude aus beobachtet hatte, wie sich der Vater an dem Kleinkind verging. Der Augenzeuge zückte sein Smartphone, filmte die Szene mit und verständigte die Polizei (Berichte siehe Infobox).

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