Was Alfred Boran damit meint, ist schnell erklärt – der Wiener Jurist wagt einen juristischen Schachzug: Er hat eine Zivilklage gegen den aus "gutem Hause" stammenden Hauptverdächtigen, ein Ex-Studienkollegen der Ermordeten, eingebracht. Immerhin war nach seiner Entlassung aus der U-Haft schnell klar, dass es trotz belastender Akten der Beamten des "Cold Case"-Teams wohl zu keinem Strafprozess kommen wird.
Und Boran sollte Recht behalten. "Dem Fortführungsantrag wird nicht stattgegeben", lässt ein Richter-Trio den Eltern der toten Frau in einem 21-seitigen Beschluss ausrichten. Annemarie und Rudolf K. verstehen die Welt nicht mehr. Das Kind tot und der Hauptverdächtige musste nicht einmal vor Geschworenen zu Vorwürfen und belastenden DNA-Spuren Stellung nehmen. Zumindest bis jetzt nicht: Denn das Ermittlungsteam hat ihr letztes Ass auch noch nicht ausgespielt.
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