Schläge ins Gesicht
"Wenn in einem Zivilprozess die beklagte Partei gewinnt, muss die andere Seite sämtliche Kosten ersetzen. Wenn in einem Strafverfahren der Beschuldigte freigesprochen wird, bleibt er auf seinen Kosten sitzen", begründete Maier am Mittwoch seine Initiative.
Es sei aber klar, dass nicht die autonomen Honorarsätze der einzelnen Anwälte herangezogen werden können, hier müsse man sich auf einen realistischen Kostenersatz einigen.
Maier ruft zu Unterstützung auf
Maier machte darauf aufmerksam, dass seit Kurzem auf der Website des Parlaments Petitionen elektronisch unterstützt werden können. Mit einer hohen Zahl an Unterstützern würde sich der Druck auf die Politik sicherlich erhöhen, so Maier.
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