10. März: Auf einer Internet- Seite, die häufig von Extremisten genutzt wird, taucht ein Drohvideo der Gruppe "Stimme des Kalifat" gegen Deutschland und Österreich in deutscher Sprache auf. Der Sprecher, der sich selbst der im deutschen Sprachraum tätigen Globalen Islamischen Medienfront (GIMF) zurechnet, droht indirekt mit einem Anschlag, sollte es keinen Truppenabzug aus Afghanistan geben.
12. September: In Wien werden drei mutmaßliche Islamisten verhaftet, die für das Drohvideo verantwortlich sein sollen, darunter Mohamed M. und seine Frau Mona S.. Der dritte Verdächtige wird relativ kurze Zeit später wieder entlassen.
20. November: Ein weiteres Drohvideo gegen Deutschland und Österreich taucht auf. Die Urheber nehmen darin auch auf die Festnahme von Mohamed M. und Mona S. Bezug.
3. März: Der Geschworenenprozess gegen das mutmaßliche Terroristenpaar am Wiener Straflandesgericht beginnt mit einem Knalleffekt. Mona S. weigert sich, ihren Schleier abzunehmen und wird deswegen von der Verhandlung ausgeschlossen. Mohamed M. bekennt sich "nicht schuldig".
6. März: Der Prozess eskaliert aufs Neue: Nach Schimpftiraden des Angeklagten muss die Verhandlung abgebrochen werden.
12. März: Mohamed M. wird wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung - der Al Kaida - , Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Nötigung der Bundesregierung, versuchter schwerer Nötigung und Aufforderung bzw. Gutheißung zu vier Jahren Haft verurteilt. Seine Frau erhält wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und an einer kriminellen Organisation 22 Monate unbedingt.
7. April: Das inhaftierte Paar erhebt den Vorwurf der Folter. In einem Brief an seinen Anwalt behauptet Mohamed M., es herrschten Zustände "wie in einem Konzentrationslager".
28. August: Der Oberste Gerichtshof entscheidet, dass der Terror- Prozess wiederholt werden muss. Grund: Der komplexe Fragenkatalog, den die Geschworenen vorgelegt bekommen hatten, sei mangelhaft gewesen.
12. November: Der Wiener Terror- Prozess startet in die zweite Runde. Mona S. wird wiederum wegen das Tragen des Schleiers ausgeschlossen.
10. Februar: Mohamed M., der sich seit Anfang Jänner im Hungerstreik befindet, hält sich für verhandlungsunfähig. Eine ärztliche Untersuchung bestätigt das nicht.
12. Februar: Der Prozess ist zu Ende, das Ersturteil wurde bestätigt: Mohamed M. und Mona S. wurden im vollen Umfang der Anklage schuldig erkannt und zu vier Jahren bzw. 22 Monate unbedingter Haft verurteilt.