Klausel bestätigt

Taxi-Krieg beendet: Wagen dürfen nur eine Zentrale haben

Österreich
30.08.2012 17:21
Der Streit zwischen den großen Taxifunkzentralen und der digitalen Konkurrenz – sie vermitteln Fahrzeuge per Smartphone-App – ist beigelegt. Die Exklusivitätsklausel in den Verträgen der Funkzentralen "40100" und "31300", die den Taxiunternehmern bisher verbot, Aufträge von anderen Anbietern anzunehmen, wurde vom Kartellgericht für rechtens befunden.

Anfang des Jahres brachte die Bundeswettbewerbsbehörde eine Anzeige gegen diesen Umstand ein. Der Vorwurf: Die beiden Platzhirsche würden ihre Vormachtstellung ausnutzen, um neue Anbieter vom Markt auszuschließen.

Dieser Rechtsmeinung schloss sich nun das Kartellgericht nicht an: Laut Urteil behindere diese Exklusivitätsklausel den Wettbewerb im Taxigewerbe jedenfalls nicht. Pro Taxi bleibt damit weiterhin nur eine Vermittlung erlaubt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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