Der Verfassungsgerichtshof hatte die 2008 beschlossene De-facto-Abschaffung der Studiengebühren durch SPÖ, Grüne und FPÖ im Juli wegen zu unpräziser Bestimmungen aufgehoben. Das vom Wissenschaftsministerium in Auftrag gegebene Gutachten besagt, dass - sollte das Gesetz nicht bis spätestens 29. Februar repariert werden - Unis in ihren Satzungen Regelungen über Studiengebühren erlassen können.
Dabei können sie festlegen, wer Studiengebühren zu zahlen hat und in welcher Höhe. Einzige Einschränkung dabei sind jene Passagen aus dem die Studiengebühren betreffenden Paragrafen 92 des Universitätsgesetzes, der besagt, dass etwa Studienbeihilfebezieher oder überwiegend berufstätige Studierende befreit sind.
Schmied lehnt "diktatorische Ultimaten" ab
Töchterle appellierte aufgrund des Gutachtens am Montag an den Koalitionspartner, seinem jüngst präsentierten neuen Studiengebührenmodell zuzustimmen, in dem 500 Euro pro Semester als Höchstbeitragsgrenze definiert und soziale Begleitmaßnahmen definiert sind. Unterrichtsministerin Claudia Schmied verwahrt sich jedoch gegen "diktatorische Ultimaten" und schließt eine Zustimmung zu Gebühren ebenso aus wie SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl. Die SPÖ will das Gutachten inhaltlich prüfen lassen und eine gemeinsame Lösung finden. ÖVP-Chef und Vizekanzler Michael Spindelegger bezeichnete das Modell dagegen als gangbaren Weg, "lieber" wäre ihm jedoch, "dass die SPÖ sich bewegt".
Kritik von den Grünen, für FPÖ ist Modell diskutabel
Die Opposition reagierte sehr unterschiedlich auf die Vorgehensweise des Wissenschaftsministers. Heftige Kritik übte etwa die grüne Bundessprecherin Eva Glawischnig, die dem Minister vorwarf, die Entscheidung des Parlaments zur De-facto-Abschaffung der Studiengebühren nicht zu akzeptieren. Für die FPÖ wiederum ist das vorgelegte Modell zumindest diskutabel, allerdings nur bei besseren Bedingungen an den Universitäten. Das BZÖ sprach sich grundsätzlich für Studiengebühren aus, allerdings auch nur im Fall einer Gewährleistung der Plätze.
ÖH erbost, Rektoren fordern "Rechtssicherheit" ein
Während die Österreichische HochschülerInnenschaft das Gutachten als "Auftragswerk" bezeichnete und die "Holzhammermethoden" Töchterles kritisierte, forderte Heinrich Schmidinger, Präsident der Universitätenkonferenz, "Rechtssicherheit" von Parlament und Regierung ein. Eine einzige Rechtsmeinung - jene von Heinz Mayer - reiche demnach nicht, um Maßnahmen in "diesem mehr als heiklen Bereich" zu setzen.
Rechtsexperten: "Plausibel und nachvollziehbar"
Laut dem Grazer Juristen Klaus Poier sei zwar eine "hundertprozentige Rechtssicherheit" nicht möglich, eine bundesgesetzliche Klarstellung aber zu begrüßen. Poier stimmt Mayers Argumentation, die er als "plausibel und nachvollziehbar" bezeichnet, ebenso zu wie Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk.
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