Studiengebühren: Aufhebungs- Antrag zurückgewiesen

05.07.2012, 15:36
Studiengebühren: Aufhebungs-Antrag zurückgewiesen (Bild: Martin A. Jöchl)
Foto: Martin A. Jöchl
Der VfGH hat am Donnerstag die erste Entscheidung in Sachen autonome Studiengebühren getroffen: Aus formalen Gründen wurde der Individualantrag eines Studenten zurückgewiesen, der damit die von der Uni Wien selbst beschlossenen Studienbeiträge zu Fall bringen wollte. Die Regelungen könnten nur mittels Bescheidbeschwerden bekämpft werden, so der VfGH. Inhaltlich könnten daraus keine Rückschlüsse in irgendeine Richtung gezogen werden. Lange Ruhe vor dem Thema hat das Gericht aber nicht: Bereits in der kommenden Woche sollen solche eingebracht werden.

Der Donnerstag war nicht nur am VfGH Studiengebühren- Entscheidungstag, sondern auch an der Universität Wien. Der dortige Senat hat in einer Sondersitzung die Berufungen von sieben Studenten gegen die Gebührenpflicht abgewiesen - und damit den Betroffenen den Weg zum VfGH wieder geöffnet. Diese wiederum warten nur auf die Zustellung der Entscheidung und wollen bereits nächste Woche ihre Bescheidbeschwerden  beim VfGH einbringen, so der von der Österreichischen HochschülerInnenschaft beauftragte Anwalt Michael Pilz.

VfGH als Herr über Studiengebühren

Der VfGH wird damit immer mehr zum zentralen Organ in Sachen Studiengebühren. Ausgangspunkt der aktuellen Anträge war ebenfalls ein VfGH- Urteil, durch das mit 1. März jene Bestimmungen aus dem Gesetz gefallen sind, die festlegen, wann Studiengebühren zu zahlen sind und wann nicht (siehe Infobox). Da sich die Regierung auf keine Neuregelung einigen konnte, forderte Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle unter Berufung auf ein Gutachten des Wiener Verfassungsjuristen Heinz Mayer die Unis auf, Gebühren autonom in ihren Satzungen zu verankern und einzuheben - ob sie dies überhaupt dürfen, wollen die Studenten in ihren aktuellen Beschwerden geklärt wissen.

Gebühren eingeführt haben konkret die Universität Wien, die Universität Innsbruck, die Wirtschaftsuniversität, die Universität Graz, die Technische Universität Graz, die Universität Linz, das Mozarteum Salzburg und die Veterinärmedizinische Universität. Sie heben ab dem Wintersemester 2012/13 pro Semester 363,36 Euro von jenen Studenten ein, die die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben bzw. aus Nicht- EU- Staaten kommen. Das sind pro Uni ca. 15 Prozent aller Inskribierten.

ÖH von VfGH- Entscheid nicht überrascht

In der ÖH zeigte man sich von der aktuellen VfGH- Entscheidung nicht überrascht. Auf den Kampf gegen Studiengebühren habe diese aber keine Auswirkungen, so ÖH- Chef Martin Schott.

Auch Minister Töchterle reagierte gelassen. Nun gelte es, die inhaltliche Entscheidung abzuwarten. Dass im aktuellen Anlassfall rasch entschieden wurde, ist aus Sicht des Ministers "sehr begrüßenswert".

Das BZÖ verlangt von Töchterle in einer Aussendung die generelle Einführung einheitlicher Studiengebühren an allen Universitäten, die Grünen umgekehrt von ihm deren endgültige Abschaffung.

AG/red
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