VwGH-Entscheidung

Streit um Würstelstand: Enteignung war rechtmäßig

Österreich
21.03.2014 14:31
Im sich seit Jahren hinziehenden Rechtsstreit um den Abriss der Imbissbude von "Würstl Wolf" in Salzburg, die im Stadtteil Itzling einem Kreisverkehr weichen musste, hat nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden, dass die Enteignung zu Recht erfolgt ist. Noch nicht entschieden ist hingegen die Frage der Höhe der Entschädigung.

Mit Bescheid vom 2. September 2009 war dem Antrag der Stadt auf Enteignung der gut 400 Quadratmeter großen Grundfläche nördlich der Science City stattgegeben worden. Der Antrag hatte sich gegen den Grundeigentümer Vivatis Capital Services und gegen den Betreiber des Würstelstandes, Wolfgang Reiner, gerichtet.

Imbissbude im April 2010 abgerissen
Die Beschwerde von "Würstl Wolf" gegen den Abrissbescheid hat der VwGH bereits im April 2010 rechtskräftig abgewiesen, im Sommer 2010 erfolgte schließlich der Abriss des Gebäudes. Der Enteignungsbescheid gegen den Grundeigentümer war allerdings vom VwGH aufgehoben worden. Das Land hatte daraufhin den Enteignungsbescheid gegen die Vivatis Capital Services erneuert, gegen den das Unternehmen abermals Beschwerde einbrachte. Diese wurde nun abgewiesen.

Streit um Höhe der Entschädigung
Noch nicht geklärt ist die Frage der Entschädigung. Reiner hatte einen Betrag von 1,4 Millionen Euro eingefordert, laut einer Aussendung der Stadt am Freitag sind es nun sogar 2,3 Millionen Euro. Im Enteignungsverfahren war ihm aber nur eine Entschädigung von 4.752 Euro zugesprochen worden. Dieser Rechtsstreit war bis zur Entscheidung durch das Höchstgericht unterbrochen und wird nun fortgeführt, nachdem Reiner den vom Land festgesetzten Tarif nicht akzeptiert hat.

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