Grasser hatte stets sämtliche gegen ihn gerichteten Vorwürfe mit Nachdruck bestritten und unter anderem behauptet, ihm sei von der Justiz keine volle Akteneinsicht gewährt worden. Sein Antrag auf Verfahrenseinstellung sei von der Staatsanwaltschaft zudem nicht zeitgerecht weitergeleitet worden. Auch diese Vorwürfe wurden vom Straflandesgericht nun für haltlos erklärt, Richterin Olivia- Nina Frigo wies entsprechende Einsprüche zurück.
"Laut Akt hat er umfassende Akteneinsicht bekommen. Der Einstellungsantrag vom August 2011 ist im Oktober bei Gericht eingelangt, damit hat sich dieser Punkt erübrigt", erläuterte Gerichtssprecher Gneist.
Mit der Entscheidung vom Dienstag ist jetzt vorerst klargestellt, dass die Staatsanwaltschaft Wien ihre Untersuchungen gegen Grasser fortsetzen darf - gegen den Ex- Finanzminister wird unter der Geschäftszahl 316 HR 50/10 p unter anderem wegen Untreue, Amtsmissbrauchs und Geschenkannahme durch Beamte ermittelt. Grassers Rechtsvertreter hat nun 14 Tage Zeit, gegen den aktuellen Beschluss Beschwerde einzulegen - mit dieser müsste sich dann das Wiener Oberlandesgericht auseinandersetzen.
Anwalt Ainedter ("nicht überrascht, aber über die inhaltsleere Begründung des Gerichts enttäuscht") werde eine Beschwerde prüfen, erklärte er am Dienstag.
Am Dienstagnachmittag teilte dann auch das Wiener Oberlandesgericht einen Beschluss in der Causa Grasser mit. Die Hausdurchsuchungen, die am 26. Mai 2011 bei ihm durchgeführt worden waren, seien rechtmäßig gewesen, erklärte OLG- Sprecher Leo Levnaic- Iwanski. An der gerichtlich bewilligten Durchsuchung von Räumlichkeiten in Wien, Kärnten und Tirol waren mehr als 60 Beamte der Steuerfahndung und des Bundeskriminalamts beteiligt.
Jene die Hausdurchsuchungen allerdings, die am Wohnsitz von Grassers Steuerberater Peter Haunold sowie in dessen Büroräumlichkeiten durchgeführt wurden, seien rechtswidrig gewesen. Grund dafür: Bei Haunold, der als möglicher Beitragstäter zu Grassers Finanzvergehen geführt wird, habe kein "dringender Tatverdacht" bestanden.
Ebenfalls problematisch ist nach Ansicht des OLG, dass der zuständige Richter neben der Hausdurchsuchung bei Grasser zusätzlich auch die Sicherstellung diverser Gegenstände bewilligt hatte - damals waren 35 Kartons mit Unterlagen und Laptops beschlagnahmt worden. Der Richter habe in diesem Punkt zu Unrecht eine Kompetenz zur Entscheidung über Sicherungsmaßnahmen angenommen, "womit gegen grundlegende Verfahrensvorschriften verstoßen wurde", stellte das OLG fest. Diese Maßnahmen wäre "nicht gerichtlich zu bewilligen gewesen".
"Die Unterlagen sind somit offensichtlich amtsmissbräuchlich beschlagnahmt worden und später auch amtsmissbräuchlich in die Medien gelangt", interpretierte Grasser- Anwalt Manfred Ainedter die OLG- Entscheidung. "Das wird Amtshaftungsansprüche nach sich ziehen", gab sich Ainedter kämpferisch.
Faktum ist allerdings, dass im Rahmen einer bereits genehmigten Hausdurchsuchung eine Anordnung einer Sicherstellung keiner ausdrücklichen gerichtlichen Bewilligung mehr bedarf, sondern eine Maßnahme der Staatsanwaltschaft darstellt, die von der Polizei umzusetzen ist. "In derartigen Fällen ist eine zusätzliche Bewilligung im Gesetz nicht mehr vorgesehen. Daher wurde die Bewilligung des Richters vom Oberlandesgericht ersatzlos aufgehoben", erläuterte OLG- Sprecher Levnaic- Iwanski.
Da die Hausdurchsuchung im Gesamten laut OLG rechtens war, dürfte die "Fleißaufgabe" des betreffenden Richters keine weiteren unmittelbaren Rechtsfolgen nach sich ziehen.
Gegen den ehemaligen Finanzminister stehen zahlreiche strafrechtliche Vorwürfe im Raum. Zentraler Bestandteil der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist die Buwog- Privatisierung 2003/04 und damit in Verbindung stehende Provisionszahlungen von 9,6 Millionen Euro, die vom erfolgreichen Bieter Immofinanz an den PR- Berater Peter Hochegger und den Ex- FPÖ- Politiker und Grasser- Vertrauten Walter Meischberger bezahlt wurden. Die Gelder sollen über Zypern auf drei Konten in Liechtenstein geflossen und laut Verdachtslage zu einem Teil auch Grasser zugekommen sein.
Der ehemalige Finanzminister sieht sich weiters der Anschuldigung ausgesetzt, in Zusammenhang mit der Einmietung der Finanz im Linzer Terminal Tower unter Mitwirkung des Immobilienmaklers Ernst Karl Plech 700.000 Euro für die Vornahme eines pflichtwidrigen Amtsgeschäfts erhalten zu haben.
Um dubiose Geldflüsse geht es auch in der Novomatic- Affäre, wo der Firma Valora Solutions 465.000 Euro zugekommen sein sollen, an der Grasser, Hochegger und Meischberger Anteile hielten. Untersucht werden von der Anklagebehörde auch undurchsichtige Bargeldflüsse zwischen Oktober 2005 und August 2007 zu und von Grassers privatem Girokonto bei der Meinl Bank.