Im Bericht des Wirtschaftsprüfers werden die Anschuldigungen Meschars zum Großteil nicht bestätigt. Zum Vorwurf, die Erfüllung des Stiftungszweckes - die finanzielle Versorgung der alten Dame - sei durch Veranlagungspolitik und Kreditaufnahme gefährdet, heißt es im Bericht, eine solche Gefährdung könne derzeit "nicht festgestellt werden".
Auch der Vorwurf, dass die Ausschüttung an die Begünstigte nur 5.000 Euro pro Jahr betragen habe und damit zu gering sei, wird in Abrede gestellt: "Die kurzfristige Liquidität der Stiftung ist gewährleistet, Zuwendungen und Kosten der Stifterin wurden im Ausmaß von 7.800 Euro bis 13.800 Euro pro Jahr getätigt bzw. übernommen."
Ebenso in dem von der Stifterin kritisierten Kauf einer Liegenschaft (ein Hausanteil, in dem die Gastwirtschaft von Grafs Bruders eingemietet ist) durch die Stiftung sieht der Wirtschaftsprüfer keinen Schaden: "Ein Vermögensverlust der Stiftung durch den Kauf der Liegenschaft Billrothstraße kann derzeit nicht festgestellt werden", heißt es dort. Der von Meschar beanstandete Mietrückstand wird mit einer langen Baustellentätigkeit begründet: "Mietverträge, an Mieter erteilte Gutschriften und Zahlungsmodalitäten erscheinen nicht unüblich", so das Urteil des Prüfers.
Zum Vorwurf, bei einem Verkauf einer Liegenschaft sei ein zu geringer Kaufpreis erzielt worden, heißt es, dies sei aus den vorliegenden Unterlagen "nicht ableitbar".
Graf sieht den Vorstand der Privatstiftung, dem er bis vor Kurzem noch angehörte, durch die Stellungnahme des vom Gericht bestellten Wirtschaftsprüfers von allen Vorwürfen entlastet. Der dritte Nationalratspräsident erklärte dazu, es sei für ihn nun evident, dass er "niemandem ein Vermögen weggenommen und die Stiftung völlig korrekt geführt habe". Er erwarte sich, dass die "Agitation" gegen ihn und die zwei anderen verbliebenen Vorstände eingestellt werde.
Darüber hinaus will Graf eine Entschuldigung von jenen Medien, die eine "Kampagne" gegen ihn betrieben hätten. Die Stifterin selbst meine er aber nicht. Er rechne nicht mehr damit, dass die Beziehung zu der 90- Jährigen "eine gute" werde.
Der Rechtsanwalt der Stifterin, Georg Zanger, wies in einer Stellungnahme gegenüber dem ORF darauf hin, dass das Gutachten "lediglich den Istzustand der Stiftung" bewerte. "Viele Fragen bleiben offen, etwa über das Zustandekommen der Stiftung", wurde Zanger am Sonntagabend in der "Zeit im Bild" zitiert. Das Verfahren am Handelsgericht dürfte nun jedenfalls nicht vor August fortgesetzt werden, da die zuständige Richterin bis Ende Juli auf Urlaub ist.
Graf hatte infolge der Vorwürfe Anfang Juni angekündigt, sich aus dem Vorstand zurückzuziehen, gleichzeitig aber sämtliche Anschuldigungen strikt zurückgewiesen. Anfang Juli wurde der Antrag der Stiftung auf Löschung der Funktion Grafs aus dem Firmenbuch dann auch bewilligt - Graf ist damit nun auch formell nicht mehr im Stiftungsvorstand.
Für SPÖ- Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter ist das Gutachten des Wirtschaftsprüfers nicht entscheidend. "Es war von Anfang an klar, dass die Stiftungskonstruktion, mit der auf das Vermögen der betagten Wienerin zugegriffen wurde, rechtlich kaum angreifbar sein werde. Selbstverständlich wurden alle juristischen Register gezogen um späteren Einwänden zu begegnen", so Kräuter am Sonntag.
Dass Graf nun aus dem Gutachten einen Persilschein ableite, sei "purer Zynismus". Graf selbst und sein Bruder hätten Vorteile aus der Stiftung für sich persönlich lukriert - das sei letztlich entscheidend.
Auch die ÖVP sieht in dem Gutachten keinen "Persilschein" für Graf. "Die rechtliche Komponente ist das eine, aber für gewählte Volksvertreter, insbesondere für Nationalräte und vor allem Präsidenten des Nationalrates, müssen höhere moralische Maßstäbe gelten", sagte VP- Generalsekretär Hannes Rauch am Sonntag. "Die Optik bleibt fatal", meint Rauch. FPÖ- Chef Heinz- Christian Strache sei offenbar "überfordert", für Ordnung in den eigenen Reihen zu sorgen.