Holzlöffel-Causa

Stadt: “Amt wollte nur Wechsel schadhafter Geräte”

Österreich
05.12.2014 17:45
Für Aufsehen hat der Fall einer Grazer Bioladen-Betreiberin gesorgt, die in ihrem Geschäft lediglich mit Holzlöffeln kocht, ins Visier des Gesundheitsamts geriet und nun als Zeichen des Protests statt einer verhängten Geldstrafe eine zweieinhalbtägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten will. Der Wirbel ist jedoch so groß, dass nun die Stadt Graz eine Stellungnahme zur Causa abgab: Man habe die Frau lediglich aufgefordert, beschädigte hölzerne Küchenutensilien auszutauschen und zu ersetzen. Auch von Haft könne keine Rede sein, da noch keine Entscheidung des zuständigen Landesverwaltungsgerichts vorliege.

Der Bioladen, in dem auch Essen für Kindergärten zubereitet wird, war laut der Stadt Graz im November 2011 vom Gesundheitsamt auf Einhaltung der Vorschriften nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geprüft worden. Daraus hätten sich Beanstandungen ergeben, u.a. auch jene, die die "schadhaften, weil abgesplitterten Holzschneidebretter und -kochlöffeln" betraf. "Hier liegt die Betonung auf schadhaft, denn es handelte sich nicht um ein generelles Untersagen der Verwendung von Schneidebrettern und Kochlöffeln aus Holz", ist in der Stellungnahme zu lesen.

Keine verbesserten Umstände bei erneuter Kontrolle
Dem Bio-Geschäft wurde seitens der Behörde aufgetragen, diesen Mangel sowie weitere zu beheben. Dazu standen drei Möglichkeiten zur Verfügung: abschleifen, ölen oder austauschen. Auch der Einsatz von Küchenhelfern aus anderen Materialien wie Glas, Keramik oder Stein sei eine Alternative. Damit sei man als Behörde bereits stark auf die Interessen des Betriebes eingegangen: Denn nach den Richtlinien des Gesundheitsministeriums ist die Verwendung von Gastro-Küchenhelfern aus Holz generell untersagt.

Eine erneute Kontrolle drei Monate später habe ergeben, dass sich nichts geändert hatte - als Konsequenz erhielt die Bioladen-Betreiberin per schriftlichem Bescheid den Auftrag zur Änderung. Von einer Berufung soll sie nicht Gebrauch gemacht haben. Erst als die Strafverfügung in Höhe von 550 Euro folgte, wurde Einspruch erhoben. Dieser wiederum wurde von der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz abgelehnt und im April 2014 ein Straferkenntnis ausgestellt. Dagegen erhob die Betreiberin des ältesten, seit 35 Jahren bestehenden Bioladens Österreichs beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde. Dieser Entscheid sei noch ausständig.

"Frau kann nicht zwischen Haft und Strafzahlung wählen"
Seitens der Stadt wollte man noch darauf aufmerksam machen, dass sich die Frau nicht aussuchen könne, ob sie zahle oder eine Ersatzarreststrafe antrete. Letzteres ist nur bei Uneinbringlichkeit der Forderung möglich, wenn keine Einkünfte durch den Laden oder Vermögen vorhanden wären.

Die steirischen Grünen stellten in diesem Zusammenhang am Freitag in einer Aussendung die Frage, ob die Gewerbeordnung in den vergangenen Jahren nicht durchgehend Zuständigkeit der ÖVP gewesen sei. Anlass war die Ankündigung des steirischen Wirtschaftskammerpräsidenten Josef Herk, aus Solidarität mit der Bioladen-Chefin gemeinsam ins Gefängnis zu gehen.

Landtagsklubobfrau Sabine Jungwirth schrieb via Facebook an Wirtschaftskammer und ÖVP: "Es ist schon eine besondere Chuzpe, wenn sich angesichts der nahenden Wirtschaftskammerwahl diejenigen solidarisch erklären, auf deren Mist die Bestimmungen gewachsen sind."

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