Staatsanwaltschaft will Auslieferung von Graf

12.02.2009, 16:37
Staatsanwaltschaft will Auslieferung von Graf (Bild: APA/Helmut Fohringer)
Foto: APA/Helmut Fohringer
Die Staatsanwaltschaft Wien verlangt vom Nationalrat die Auslieferung des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf. Ermittelt werden soll wegen des Verdachts der Untreue und der fahrlässigen Krida, es gehe unter anderem um die Auszahlung von Gehältern im Austrian Research Center (ARC), so Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien. Graf hat den Brief der Staatsanwaltschaft noch nicht erhalten, er wies die Vorwürfe aber bereits als "haltlos" zurück.

Von 2003 bis 2006 war Graf erst Geschäftsführer der ARC- Tochter Business Services und dann Gesamtprokurist des ARC, bis er im Oktober 2006 das Unternehmen verließ, um sein Nationalratsmandat anzunehmen. Für Debatten sorgte damals eine freiwillige Abfertigung von 220.000 Euro plus einer Einmalprämie von 50.000 Euro, die er einstreifte. Dies ist nun ebenso Gegenstand der Ermittlungen wie die Kritik in einem Rohbericht des Rechnungshofs vom Vorjahr, in dem unter anderem ein ARC- Betriebsverlust von 9,6 Millionen Euro aufgrund "stark angestiegener Personalaufwendungen" und "deutlich überhöhter Verwaltungsgemein- und Overheadkosten" kritisiert wurde.

Graf: "Da ist nichts dran"

Den Inhalt der Anzeige kenne er noch nicht, sagte Graf am Mittwoch. Aber: "Die Vorwürfe wurden schon einmal erhoben. Ich sehe dem gelassen entgegen, weil da ist nichts dran." Er sei selbst gespannt, wie man die Verbindung zu ihm herstellen wird. "Ich war nicht der Konzernchef und weiß nicht, warum mir das angelastet wird", meinte der Freiheitliche. Auch ortet er möglicherweise eine "politische Intrige". Zu den kolportierten Zahlen äußerte sich Graf nicht, da er eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterzeichnet habe.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Aufhebung von Grafs parlamentarischer Immunität wurde vor einigen Tagen gestellt, so Jarosch. Laut Graf ist er bereits im Parlament eingelangt. Der Immunitätsausschuss habe nun 30 Tage Zeit, um über eine mögliche Auslieferung zu entscheiden.

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